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Anträge Mai 2016


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Freier-Kampagne und dann? Zeit fu?r den „Zweiten Schritt“.

13. Mai 2016

Die Freier-Kampagne der Stadt Stuttgart hat für Aufsehen und Diskussionsstoff gesorgt. Doch was folgt nun? In der Konzeption gegen Armuts-und Zwangsprostitution wird von einem notwendigen 2. Schritt mit Beteiligung der Fachstellen gesprochen. Doch zunächst sollten alle notwendigen Maßnahmen, die in der Konzeption festgelegt wurden, erfolgen. Wie bereits in unseren Anträgen 22/2015 und 143/2015 nachgefragt, steht eine Umsetzung von Teilen des Konzepts noch aus. Eigentlich sollte es nicht die Aufgabe der Politik sein, ständig nachfragen zu müssen. Für ein Konzept sollten die entsprechenden Mittel im Haushalt seitens der Verwaltung selbst beantragt werden.

Zum Glück konnten im Haushalt 2016/17 jedoch einige Forderungen durchgesetzt werden, wie die Erweiterung des Ausstiegsprogramm von Plan P, Schaffung von Wohnraum für Ausstiegswillige, Vermittlung in Arbeit sowie Ausbau der medizinischen Versorgung und Notfallversorgung.

Das in der Konzeption genannte Präventionsprogramm in Schulen wurde im Haushalt nicht berücksichtigt.

Städtebauliche Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen im Leonhardsviertel sind zum Teil erfolgt. Das Leonhardsviertel wurde "gesäubert", der Straßenstrich verdrängt, illegale Bordelle geschlossen. Damit wurde ein angenehmerer Aufenthaltsort für die Besucher, Anwohner und Nutzer des Leonhardsviertels geschaffen.

Die Armuts -und Zwangsprostitution gibt es weiterhin. Menschen lassen sich durch solche Maßnahmen nicht abhalten. Die Prostitution hat sich nicht nur in die Bordelle innerhalb des Leonhards-und Bohnenviertels verlagert, sondern auch in Appartements und dubiose Vergnügungsstätten in verschiedenen Stadtbezirken. Die meist jungen Frauen sind kaum mehr von den Fachstellen erreichbar und sehr isoliert.

2015 wurden rein statistisch gesehen vom Amt für öffentliche Ordnung weniger Frauen in der Prostitution erfasst (97 gegenüber 151 in 2014). Doch wurden 218 Ordnungswidrigkeiten (2014/ 117 Verfahren) eingeleitet. Das ist eine Steigerung um 86%. Bei den Strafanzeigen ergab sich eine Zunahme um 129% im Vergleich zu 2014. Einen besonders hohen Anstieg von 261% verzeichnete das Amt für öffentliche Ordnung bei Anhörungen von Freiern wegen Ordnungswidrigkeiten (2015/ 225 und 2014/ 56). Aufenthaltsverbote wegen Wiederholung mussten bis August 2015 neun Mal ausgesprochen werden (2014 /keine).

Das bedeutet eine erhebliche veränderte Entwicklung bei der Prostitution.

Deshalb fragen wir an und beantragen:

  1. Was bedeuten die veränderten Zahlen in der Prostitutionsstatistik? Wie sieht die aktuelle Situation in Stuttgart aus? Hat eine Verlagerung stattgefunden und wohin? Wie sind die Prostituierten in den Stadtbezirken erreichbar? Haben sich die Herkunftsländer der Prostituierten verändert? Gibt es auch Flüchtlingsfrauen, die sich prostituieren (müssen)?
  2. Die Änderung des Prostitutionsgesetzes ist auf den Weg gebracht und muss nur noch vom Bundesrat verändert und genehmigt werden. Was wird dies für Stuttgart bedeuten? Wie sind wir hierfür aufgestellt?
  3. Wir beantragen zeitnah einen Bericht über die aktuelle Situation der Prostitution in Stuttgart und die Bedeutung des ProstG im SGA mit Beteiligung des Gleichstellungsbeirats.
  4. Wir beantragen die Wiedereinberufung des UA Leonhardsviertel, der den Veränderungsprozess bewertet und weitere Maßnahmen und Handlungsmöglichkeiten mit den Fachstellen diskutiert.
  5. Wir unterstützen nochmals die Forderungen des Gleichstellungsbeirats vom 6.Mai 2015 nach einer Koordinationsstelle und einem Runden Tisch zur Bekämpfung der Armuts-und Zwangsprostitution und fordern die Umsetzung!
 

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