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Anträge Mai 2017


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Nachhaltige Politik für Stuttgart: Sozial verträgliche Modernisierung von Wohnungen in Sanierungsgebieten fördern!

8. Mai 2017  

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion  

Nachhaltige Politik für Stuttgart: Nicht nur die energetisch anspruchsvollste, sondern auch eine sozial verträgliche Modernisierung von Wohnungen in Sanierungsgebieten fördern!   

Die Mieten steigen häufig sehr stark an, wenn Wohngebäude modernisiert werden. Das gilt gerade auch in Sanierungsgebieten, denn hier gibt die Stadt ja auch die Sanierung von Wohngebäuden als Ziel ausdrücklich vor. Aus der Begründung zur BeschIussvorlage 863/2016 geht hervor, dass n den Sanierungsgebieten der Stadt zwischen 1999 und 2016 insgesamt 201 Gebäude modernisiert und mit Fördermitteln bezuschusst wurden. Grundlage der Förderung sind Förderrichtlinien der Stadt, die es seit 1999 gibt und die mit der GRDrs 135/2011 in 2011 fortgeschrieben wurden. Die Förderung ist hoch und variiert zwischen 25% und 35% der Modernisierungskosten. Bei vielen Gebäuden geht es hier um sechsstellige Summen, die die Stadt privaten Eigentümern als Zuschuss gewährt - eine Menge Geld.  

Entscheidend für die Höhe der Förderung ist die energetische Qualität der Modernisierungsmaßnahme. Verkürz gesagt: je energetisch anspruchsvoller, desto mehr Zuschuss. Soziale Kriterien tauchen im Gegensatz dazu in der genannten Förderrichtlinie nicht auf. Allerdings hat die Stadtverwaltung in der Stellungnahme zum Antrag 190/2016 und im UTA am 24. Januar 2017 berichtet, dass die Basisförderung bei Einräumung eines Belegungsrechts um einen Zuschlag von 10% erhöht werde. Die Miete dürfe dann den Mittelsatz der ortsüblichen Vergleichsmiete auf zehn Jahre nicht überschreiten. Offensichtlich handelt es sich hierbei also um eine Art Mietpreisbindung ohne Belegungsbindung, wobei die Mietpreisbindung als wenig ambitioniert bezeichnet werden muss. Diese Art der Förderung, so die Verwaltung, werde aber in der Praxis nicht wahrgenommen.  

Aus unserer Sicht ist die grundsätzliche Art der Förderpolitik mit dem Ansatz einer sozialen Stadtentwicklung nicht vereinbar. Die Balance zwischen ökologischen und sozialen Förderkriterien ist nicht gerecht. Die aktuellen Förderkonditionen führen dazu, dass der sozialen Frage der Miethöhe nach Modernisierung zu wenig Gewicht bei der Förderung der Stadt eingeräumt wird.  

Wir beantragen daher, dass die Stadtverwaltung im Laufe des Jahres 2017 eine Aktualisierung der Förderrichtlinien in Sanierungsgebieten (GRDrs 135/2011) vorlegt. Die neuen Förderrichtlinien in Sanierungsgebieten sollen der sozialen Frage der Miete nach Modernisierung ein größeres Gewicht beimessen als das heute der Fall ist. Ein Zuschuss für die Einräumung eines neuen Belegungsrechts (für Mieterinnen und Mieter mit Wohnberechtigungsschein oder für besondere Bedarfsgruppen) oder für eine andere Form der sozialen Vermietung über die Maßgaben des BGB hinaus soll in der neuen Förderrichtlinie ausdrücklich aufgenommen werden. Dieser Zuschuss soll so attraktiv ausgestaltet werden, dass von dieser Form der Förderung mehr Gebrauch gemacht wird als heute. Schließlich soll geprüft werden, ob es bei der energetischen Förderung nicht zweckmäßiger ist, auf der Basis eines Energiekonzepts für das gesamte Quartier Fördermittel auszureichen, statt auf der Basis der Betrachtung eines einzelnen Hauses.  

Es wird beantragt, diesen Antrag in der gemeinsamen Sitzung von Sozial- und Gesundheitsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Technik am 15. Mai auf die Tagesordnung zu setzen.

 

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