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Anträge Mai 2017


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Interimsspielstätten für Oper und Ballet - Welche Nachnutzung ist möglich?

16. Mai 2017

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Der Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater hat am 24. April 2017 durch Mehrheitsbeschluss die Bauverwaltung des Landes und das städtische Hochbauamt beauftragt, drei Standorte hinsichtlich ihrer Eignung als Interimsspielstätte für Oper und Ballett während des Umbaus des Littmann-Baus zu bewerten. Aufgrund der Einschätzungen durch Nutzer, Stadtplanungsamt, Denkmalschutz, Vermögen und Bau des Landes sind dies in Stuttgart Mitte auf dem S 21-Gelände der Gebhardt-Müllerplatz, in Bad Cannstatt das Gelände neben dem Mercedes-Benz Museum und in Stuttgart Nord das ehemalige Postamt in der Ehmannstraße.
Leider wurde die Anregung, eine Spielstätte zu errichten, die nach der Nutzung als Oper und Ballettspielort für eine Konzerthalle auf Dauer zur Verfügung stünde, nicht weiter verfolgt, weil die Bauverwaltung diese Möglichkeit rundweg als keinesfalls machbar ablehnte. Damit wurde die Option einer 50%igen finanziellen Beteiligung des Landes an den Kosten für den Bau einer Konzerthalle vorschnell aufgegeben.


Allerdings sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn zu, dass er den Bau einer zusätzlich in Stuttgart dringend benötigten Musikhalle weiter in den Blick nehme. (Vgl. Stuttgarter Texte zur Zukunftsforschung 01/2017, S. 9 Fußnote 6.)


Auch wurde im Verwaltungsrat beschlossen, dass die Bauverwaltung die Möglichkeiten einer Anschlussnutzung der zu bauenden Interimsspielstätte für die drei Standorte jeweils untersuchen werde. Im konkreten Fall des Paketpostamts halten wir eine Nachnutzung für falsch, weil der Erhalt des Gebäudes in diametralem Gegensatz zum städtebaulichen Konzept einer Erweiterung der Parkflächen sowie zum Wohnen im Grünen steht. Im konkreten Fall des Grundstücks an der Mercedesstraße hat die Daimler AG unseres Wissens bereits deutlich gemacht, dass eine Nachnutzung für sie nicht in Frage kommt.

Die Verwaltung der Stadt Stuttgart als Mitfinanzier jeder der erörterten Varianten und insbesondere der Oberbürgermeister müssen rechtzeitig den Verwaltungsausschuss über alle geplanten Maßnahmen unterrichten, denn die Gremien des Gemeinderats haben letztendlich zu entscheiden.

Wir beantragen deshalb :
Die Verwaltung legt im Verwaltungsausschuss noch vor der nächsten Verwaltungsratssitzung des Staatstheaters dar, wie eine Interimsspielstätte nach der Interimszeit als "Hybrid-Gebäude" zur Nutzung als Philharmonie genutzt werden könnte. Er fasst einen Beschluss, mit dem eine Nachnutzung am Standort Paketpostamt abgelehnt wird.

 

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