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Anträge Mai 2017


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Unterhaltsvorschussgesetz umsetzen

22. Mai 2017

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss über die Kommune erhalten. Das UVG, das Unterhaltsvorschussgesetz, wurde Ende 2016 vom Bundestag verabschiedet. Zunächst sollte es zum 1.1.2017 in Kraft treten.
Doch da es für die Kommunen eine erhebliche Belastung darstellt und neue Stellen geschaffen werden müssen, wurde eine Frist bis 1.7.2017 eingeräumt. In einer Gesetzesänderung wurde festgelegt, dass zukünftig allen Kindern bis 18 Jahren ein Unterhalt zusteht. Die bisherige Begrenzung auf sechs Jahre entfällt. Alleinerziehende, die Hartz IV erhalten, müssen den Antrag bis spätestens 31.7. stellen. Der Unterhaltsvorschuss wird mit den Sozialleistungen des Jobcenters verrechnet. Bei einer nicht fristgerechten Umstellung bedeutet das für die Alleinerziehenden, die sowieso schon mit wenig Geld auskommen müssen, dass sie einen oder mehr Monate mit noch weniger Geld auskommen müssten.
Die kommunalen Verwaltungen haben die Aufgabe, rechtzeitig aktiv zu werden und einen fließenden Übergang zu gewährleisten.

Wir fragen daher nach und beantragen:

  • Ab wann wurde in der Verwaltung und im Haupt- und Personalamt begonnen, die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass das Gesetz auch in Stuttgart umgesetzt werden kann.
  • Die Verwaltung erklärt in einer Vorlage bis spätestens Ende Mai, wie der Antragsansturm für Unterhaltsvorschuss bis Ende Juli bewältigt werden kann.
  • Mit wie vielen Alleinerziehenden ist zu rechnen, die bis 31.7. einen Antrag gestellt haben müssen?
  • Wie viele Personalstellen sind notwendig, um kurzfristig diese Anträge zu bearbeiten?
  • Gibt es räumliche Kapazitäten und genügend Arbeitsplätze im Jugendamt?
 

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