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22. Mai 2017
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss über die Kommune erhalten. Das UVG, das Unterhaltsvorschussgesetz, wurde Ende 2016 vom Bundestag verabschiedet. Zunächst sollte es zum 1.1.2017 in Kraft treten.
Doch da es für die Kommunen eine erhebliche Belastung darstellt und neue Stellen geschaffen werden müssen, wurde eine Frist bis 1.7.2017 eingeräumt. In einer Gesetzesänderung wurde festgelegt, dass zukünftig allen Kindern bis 18 Jahren ein Unterhalt zusteht. Die bisherige Begrenzung auf sechs Jahre entfällt. Alleinerziehende, die Hartz IV erhalten, müssen den Antrag bis spätestens 31.7. stellen. Der Unterhaltsvorschuss wird mit den Sozialleistungen des Jobcenters verrechnet. Bei einer nicht fristgerechten Umstellung bedeutet das für die Alleinerziehenden, die sowieso schon mit wenig Geld auskommen müssen, dass sie einen oder mehr Monate mit noch weniger Geld auskommen müssten.
Die kommunalen Verwaltungen haben die Aufgabe, rechtzeitig aktiv zu werden und einen fließenden Übergang zu gewährleisten.
Wir fragen daher nach und beantragen: