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Antrag vom 9. Mai.2018
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Gleich zwei Gemeinderatsdrucksachen (220/2018, 221/2018) stehen am 14.5.2018 mit Zuschussvergaben für Umbauten auf der Tagesordnung des Sozial- und Gesundheitsausschusses. In beiden Fällen handelt es sich um familiengeeignete Wohnungen mit Gartenteilen, die für den Kita-Betrieb eines freien Trägers umgebaut wurden. Der städtische Zuschuss für beide Vorhaben beträgt zusammen rund 1,5 Mio. Euro, eröffnet werden die Einrichtungen bereits zum 1.9.2018. Es ist damit klar, dass diese beiden Einrichtungen betrieben werden.
Nicht verständlich ist allerdings bei der herrschenden Wohnungsnot, dass mit solchen Vorhaben weiterhin guter Wohnraum dafür genutzt wird, ohne zu prüfen, ob im Bedarfsgebiet nicht auch qualitätsvolle andere Räumlichkeiten genutzt werden könnten. Bei langjährigen Wohnungssuchenden stößt diese Praxis zunehmend auf Unverständnis, zumal die Stadt ja aus der Not heraus, mittlerweile auch Leerständen und Zweckentfremdungen gezielt nachgeht.
Schon länger wird in den zuständigen Ausschüssen die Angemessenheit solcher Umbaukosten bei freien Trägern angefragt, für die es im Vergleich zu städtischen Projekten offenbar keine aussagekräftigen Richtlinien gibt.
Wir fragen und beantragen: