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Anträge Mai 2019


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Über Klimaschutz nicht nur reden, sondern die Wärmewende in Stuttgart auch machen - Beschlüsse des Gemeinderats bitte auch umsetzen!

3. Mai 2019

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion 

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 24. Oktober 2017, also vor eineinhalb Jahren zur GRDrs 819/2017 "Masterplan 100% Klimaschutz" folgenden Beschluss gefasst:

Den langfristigen Klimaschutzzielen der Landeshauptstadt Stuttgart (Einsparungen der Treibhausgasemissionen um 95% und Halbierung des Endenergieverbrauchs bis 2050 gegenüber dem Basisjahr 1990) wird zugestimmt. Vom Masterplan-Konzeptentwurf wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Konzept enthaltenen Maßnahmenvorschläge zu konkretisieren, zu ergänzen und den Entwurf weiterzuentwickeln. Dabei sollen im Frühjahr 2018 im UTA sowohl die SWS als auch Vertreter/-innen aus dem Fachbeirat zu Wort kommen, um insbesondere das Thema Wärmewende zu diskutieren. Über die Umsetzung der im Masterplan vorgeschlagenen Maßnahmen sowie deren Finanzierung ist auf Grundlage gesonderter Beschlussanträge vom Gemeinderat zu entscheiden."

Am 19. Juli 2018 hatte die SPD-Fraktion im Ältestenrat nach der Umsetzung des Beschlusses gefragt. Am 13. November 2018 gab es dann mündliche Berichte des AfU und der Stadtwerke zur Energiewende in Stuttgart. Diese mündlichen Berichte wurden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Die im o.g. Beschlusspunkt 3 genannten Vertreterinnen oder Vertreter aus dem Fachbeirat sind dabei allerdings nicht zu Wort gekommen. Die im o.g. Beschlusspunkt 4 genannten Beschlussanträge zu konkreten Maßnahmen und deren Finanzierungen wurden bislang nicht vorgelegt.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sind dabei die Maßnahmen vordringlich und besonders wichtig, die Einsparungen beim Energieverbrauch für die Erzeugung von Wärme bringen bzw. die einen Beitrag zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energiequellen leisten. Um dabei ein konsistentes Vorgehen in Stuttgart zu gewährleisten, sind der Kauf des Fernwärmenetzes von der EnBW bzw. bis zum Kauf ein mit der EnBW abgestimmtes Wärmekonzept erforderlich. Konkret sollte ein hoher Anteil der von der SVV auf dem Kapitalmarkt angelegten Finanzmittel z.B. in folgende Maßnahmen investiert werden:

  • Kauf Fernwärmenetz, Kauf Heizkraftwerk Münster mit Umstellung auf Zufeuerung von Erdgas statt Kohle, später Biogas, sowie Kauf Heizkraftwerk Gaisburg
  • Aufbau von Nahwärmenetzen mit dezentralen städtischen Energieanlagen in fünfzehn Fokusgebieten (Vgl. Präsentation des AfU am 13.11.2018) bzw. Stadtquartieren mit vielen Ölheizungen
  • Umsetzung der bestehenden Quartierskonzepte in sieben Fokusgebieten (Vgl. Präsentation des AfU am 13.11.2018)
  • Soziale Flankierung von Gebäudesanierungen bzw. -modernisierungen in dreizehn Fokusgebieten (Vgl. Präsentation des AfU am 13.11.2018) Übergabe städtischer Energieerzeugungsanlagen an die Stadtwerke Stuttgart.

Im Übrigen spielte der Masterplan in der Generaldebatte zum Klimaschutz am 11. April 2019 insofern eine Rolle, als dass der Oberbürgermeister auf der Basis eigener Berechnungen des AfU erklärt hat, dass die Treibhausgasemissionen in Stuttgart von 1990 bis 2017 um 31% reduziert worden seien. Diese Aussage überrascht, weil in dem oben genannten Masterplan-Entwurf von einer Reduktion bis 2014 um 22% die Rede ist (Seite 17) und weil das Statistische Landesamt für die CO2-Emissionen in der Landeshauptstadt einen Anstieg von 2014 bis 2016 um 7% berichtet (Energiestatistik). Nach Rücksprache mit dem AfU ist es wohl so, dass das AfU eine andere Berechnungsmethode anwendet als die Methode, die im Masterplan angewendet worden ist. Hier stellt sich jedoch die Frage, auf welcher Basis denn nun das unter Punkt 1 des o.g. Beschlusses genannte Ziel sachgemäß ermittelt werden soll. Darüber hinaus bleibt unklar, ob sich die Berechnungsmethoden für das Referenzjahr 1990 und das genannte Jahr 2017 unterscheiden.

Vor diesem unbefriedigenden Hintergrund beantragen wir:

  • Die Stadtverwaltung berichtet im Ausschuss für Umwelt und Technik über die bislang von ihr vorgenommen Konkretisierungen und Ergänzungen des Masterplanentwurfs; so, wie es am 24.10.2017 beschlossen worden ist. Die Stadtverwaltung berichtet über den Bearbeitungsstand bei den unter Punkt 4 der GRDrs 819/2017 angekündigten Beschlussvorlagen und informiert den Ausschuss darüber, bis wann mit welchen finanzrelevanten Vorlagen zu rechnen ist.
  • Die Stadtverwaltung berichtet darüber hinaus schriftlich über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Stuttgart, von 1990 bis 2017, einmal nach der Berechnungsmethode des AfU und einmal nach der Berechnungsmethode, wie sie im Masterplan zur Anwendung kommt. Bei der Berichterstattung im Ausschuss für Umwelt und Technik kommen Vertreterinnen und Vertreter des Fachbeirats zu Wort; so, wie es am 24.10.2017 beschlossen worden ist.
 

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