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Anträge Mai 2019


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Tarifliche Ballungsraumzulage jetzt!

10. Mai 2019

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Das Leben in Stuttgart ist teuer. Arbeitnehmer*Innen und Beamte*Innen mit kleinen und mittleren Einkommen können sich das Leben in Stuttgart fast nicht leisten. Mit der TarifPlus Zulage wurde ein Schritt gemacht, um die finanzielle Situation bei den unteren und mittleren Entgeltgruppen ein Stück zu verbessern. Diese Zulage wird bislang für ausgewählte Tätigkeitsgruppen zeitlich befristet als städtische Zulage gezahlt.

Wir wollen diese Zulage als tarifvertraglich vereinbartes Zusatzentgelt in Höhe von 200 Euro für alle Tätigkeitsbereiche der unteren und mittleren Entgeltgruppen. Die Zulage soll mit steigender tariflicher Eingruppierung und dadurch höherem Entgelt abgesenkt werden und bei den Entgeltgruppen E12/E13 auslaufen. München hat mit der sogenannten „München- Zulage“ bereits solch ein tariflich vereinbartes Zusatzentgelt mit Ver.di vereinbart. Jetzt soll nach Antrag der SPD-Fraktion im Münchner Stadtrat dieses tarifliche Zusatzentgelt von rund 134 Euro verdoppelt werden. Wir halten es geboten, dass die Zulage als tarifliche Zusatzleistung für den Ballungsraum Stuttgart endlich kommt und durch einen Tarifvertrag mit Ver.di gesichert wird.

Durch eine Verbesserung der Einkommenssituation wird die Attraktivität der Tätigkeiten in dem unteren und mittleren Einkommensband steigen und es werden sich mehr Mitbürger*Innen entschließen, diese Berufe zu erlernen und auszuüben. Dadurch kann dann leichter Personal gefunden werden, zum Beispiel bei den Kitas und den Bäderbetrieben, um zwei aktuelle Problemfälle zu beschreiben.

Wir beantragen daher:

  1. Die Stadtverwaltung nimmt mit der Gewerkschaft Ver.di Verhandlungen zum Abschluss einer tariflichen Ballungsraumzulage auf.
  2. Die tarifliche Zulage soll die Höhe von 200 Euro haben und absinkend bis zu E12/E13 dauerhaft bezahlt werden.
  3. Im Verwaltungsausschuss trägt die Stadtverwaltung vor, wie diese tarifliche Zulage auch beim Klinikum und in den städtischen Betrieben gezahlt werden kann.
  4. Die Verwaltung erarbeitet hierzu eine haushaltsrelevante Mitteilungsvorlage.
 

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