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Anträge Mai 2020


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Familien weiter unterstützen - Kitagebühren auch im Mai und Juni übernehmen

05. Mai 2020

Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft Die FrAktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, PULS Fraktionsgemeinschaft

Ab dem 4. Mai 2020 nehmen Schulen in Baden-Württemberg – schrittweise, stark eingeschränkt und unter strengen Vorsichtsmaßnahmen – den Schulbetrieb wieder auf. Eine erfreuliche und wichtige Entwicklung in Zeiten der Corona-Krise, vor allem für Schüler*innen, die kurz vor ihren Abschlussprüfungen stehen und Sicherheit brauchen. Zudem begrüßen wir die Erweiterung der Notbetreuung in Kindertagesstätten, die die Landesregierung seit dem 27. April 2020 ermöglicht und damit vielen Familien Planungssicherheit gibt.

Für Familien in nicht systemrelevanten Berufen oder mit der Möglichkeit, Arbeit im Homeoffice zu erledigen, fällt weiterhin die Kinderbetreuung auf unbestimmte Zeit aus und muss selbst organisiert werden. Dabei fallen Großeltern und andere Betreuungsmöglichkeiten aufgrund des Infektionsschutzes meist aus. Dies ist oft mit einer enormen Doppelbelastung verbunden und viele Familien plagen in Zeiten von Einnahmeausfällen und Kurzarbeit konkrete finanzielle Sorgen.

Wir wollen weiterhin für die Familien da sein und sie in dieser schwierigen Zeit unterstützen. Erst in der vergangenen Woche haben die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und die Fraktionsgemeinschaften Die FrAKTION und PULS deshalb gemeinsam an die Landesregierung appelliert, schnell die Zusage der Übernahme der Kita-Gebühren für weitere zwei Monate zu geben. Wir freuen uns, dass die Landesregierung das offensichtlich genauso sieht und nun erneut ein Hilfspaket von 100 Mio. Euro geschnürt hat.

Angelehnt an den Antrag 99/2020 „Familien in der Corona-Krise finanziell unterstützen“ von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die FrAKTION und PULS vom 07. April 2020 schlagen wir deshalb erneut die Übernahme der Kita-Gebühren durch die Stadt Stuttgart für die Monate Mai und Juni 2020 vor und

beantragen:

1. Neben dem Verzicht des städtischen Trägers auf die Kostenbeiträge erhalten auch die freien Träger der Kindertagesbetreuung für die Monate Mai und Juni 2020 den Ausfall der Kostenbeiträge für die Betreuung in Höhe des jeweiligen Kostenbeitrags, den die Gebührensatzung des Trägers festlegt, bis zu einer Höhe von 150 Prozent des städtischen Satzes erstattet, sofern sie ihrerseits auf die Erhebung von Kostenbeiträgen bzw. Besuchsentgelten verzichten.

2.1. Die Betriebskostenförderung der freien Träger wird trotz der angeordneten Schließungen bis auf weiteres nach den geltenden Förderrichtlinien weiter gewährt.

 

2.2. Die Erstattung der Elternbeiträge ist im Falle von Kurzarbeit an die Bedingung geknüpft, dass die Träger die Gehälter auf 100 Prozent des bisherigen Nettolohns aufstocken. Die Personalkosten sind nach den bisherigen Bedingungen unter Anrechnung des Kurzarbei- tergeldes förderfähig (92,5 Prozent öffentliche Förderung – Kurzarbeitergeld und städti- sche Förderung – und 7,5 Prozent eigener Trägeranteil).

3. Analog zu den Kita-Gebühren wird auch auf die Gebühren der Schulkindbetreuung ver- zichtet.

 

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