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Anträge Mai 2021


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Ja zum Klimamobilitätsplan – aber bitte mit Prämissen für den Klimaschutz

4. Mai 2021

Änderungsantrag zu der Vorlage GRDrs 113/2021

Ein Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft Die FrAktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, PULS Fraktionsgemeinschaft

Mit der Vorlage GRDrs 113/2021 soll Stuttgart als eine von vier Modellkommunen einen Klimamobilitätsplan (KMP) erstellen. Dieser Plan, der eine Folge des geänderten Klimaschutz- gesetzes des Landes ist, gibt uns als Stadt ein Vorgehen an die Hand, durch das wir unsere Ziele, Maßnahmen und die Umsetzung unserer Mobilitätsagenda mit dem Klimaschutzerfordernis zusammenführen. Für die Erstellung des KMPs erhält die Stadt eine Förderung vom Land und hat mit dieser Basis später die Möglichkeit, im Rahmen von Landesförderprojekten mit dem Klimabonus eine erhöhte Förderung zu bekommen.
Wir begrüßen ausdrücklich die Erstellung des KMPs, allerdings greifen für uns die von der Stadt definierten Prämissen zu kurz. In keiner der Prämissen werden die Klimaziele der Stadt aufgegriffen. Im Gegenteil: Die einzelnen Punkte grenzen mögliche Maßnahmen eher durch Bedingungen ein, wie beispielsweise durch eine erforderliche Zustimmung des Verbands Re- gion Stuttgart. Wir finden allerdings, dass unsere städtischen Klimaziele die Basis eines KMPs sind, dem sich die späteren Maßnahmen unterordnen. Wir müssen daher auch den Prozess des KMPs nutzen, um unsere bestehenden Planwerke über die Zeit von 2030 hinaus fortzuschreiben und die Ziele neue zu bewerten.

Wir beantragen daher folgende Änderungen:

1.    Die Prämisse „Berücksichtigung der Interessen der gesamten Region“ wird gestrichen.
2.    Die Prämisse „Priorität haben anreizbasierte und lenkende Maßnahmen“ wird ersetzt durch „Priorität haben Maßnahmen, die den Anteil des Kfz-Verkehrs am Modal Split im Quell-, Ziel- und Binnenverkehr kontinuierlich senken. Hierbei sind Push- und Pull-Faktoren gleichermaßen in Maßnahmen zu übersetzen.“
3.    Die Prämisse zur Erreichbarkeit wird wie folgt ergänzt: „Berücksichtigung der Erreichb keit der Stadt in Bezug auf Wirtschaft, Kultur und soziales Leben mit Bezug auf die Ziele des Maßnahmenpakets Nachhaltig Mobil in Stuttgart“.

Folgende neue Prämissen werden den bestehenden Prämissen vorangestellt:

4.    Das 2019 vom Gemeinderat beschlossene Aktionsprogramm „Weltklima in Not – Stuttgart handelt“ und deren Maßnahmen ist die Basis für die Erstellung des KMPs – inklusive der hierin definierten städtischen CO2-Minderungsziele wie der Senkung des CO2-Ausstoßes bis 2030 um 65 Prozent, bis 2040 um 80 Prozent und bis 2050 um 95 Prozent.

5.    Für die Erstellung des KMPs werden die in den Planwerken und Zielbeschlüssen der Stadt (Verkehrsentwicklungskonzept 2030, Maßnahmenpaket Nachhaltig Mobil in Stutt- gart, Zielbeschluss „Lebenswerte Stadt für alle“, Zielbeschluss „Echte Fahrradstadt“, Charta für das Gehen) definierten Ziele fortgeschrieben.
Hierbei sollten die bereits genannten Zielwerte: -20 Prozent motorisierter Individualver- kehrs (IV) im Kessel (VEK), -50 Prozent IV im City Ring (Beschluss Wettbewerb B14) und Steigerung des Radverkehrs auf 25 Prozent am Quell-, Ziel- und Binnenverkehr bis 2030 (Zielbeschluss Echte Fahrradstadt) im Sinne eines Zielwertes für die Modal Split Anteile fortgeschrieben werden.

 

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