Vorherige Seite
Eine Seite weiter
Vorschau / übersicht
6. Mai 2021
Antrag der SPD-Fraktion
Mit der GRDrs. 1060/2019 legt die Verwaltung die erste Gesamtfortschreibung der Grundsatzvorlage zum Stuttgarter Innenentwicklungsmodell seit 2010 vor. Im Beschlussantrag 4 wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat von der Stellungnahme der Verwaltung zum SPD-Antrag mit der Nr. 142/2020 Kenntnis nimmt. Hier reicht uns die bloße Kenntnisnahme nicht aus!
Von den in den vergangenen Jahren angestrebten 300 neu gebauten Sozialmietwohnungen pro Jahr bzw. 600 geförderten Wohnungen insgesamt pro Jahr ist die Stadt leider meilenweit entfernt. Wir finden es zwar gut und richtig, dass es zunehmend gelingt, im Bestand Belegungsrechte und Mietpreisbindungen zu verlängern oder echt neu zu begründen. Die Bilanz bei den neu gebauten geförderten Wohnungen ist jedoch so verheerend, dass wir alle Instrumente nutzen müssen, um hier deutlich besser zu werden.
Dass das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell nur eines dieser Instrumente ist, ist klar. Ohne größere Erfolge bei der Nachverdichtung und ohne zusätzliche Neubauflächen sowie ohne mehr Grund und Boden in städtischem Eigentum lassen sich neue preiswerte, weil geförderte Wohnungen, nicht in relevanten Größenordnungen errichten. Dennoch können wir auch beim Stuttgarter Innenentwicklungsmodell nicht einfach so weitermachen.
Deshalb beantragen wir folgende Änderungen zur GRDrs 1060/2019 (Neufassung):
1. Mehr geförderte Wohnungen mit höheren Förderquoten
Beschlussantrag 2 wird so geändert, dass der neuen Volltextfassung gemäß Anlage 2 mit folgenden Maßgaben zugestimmt wird:
Diese neuen Maßgaben werden bis Ende des Jahres in Abstimmung mit dem Unterausschuss Wohnen in eine Fortschreibung der Grundsätze des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells eingearbeitet.
2. Bei großen Vorhaben gehört der Grund und Boden in die städtische Hand, um nachhaltig faire Wohnbedingungen gewährleisten zu können
Es wird ein neuer Antragspunkt 5 ergänzt: