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Anträge Mai 2021


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Mehr bezahlbare Wohnungen in Stuttgart: Das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell weiterentwickeln – bei großen Vorhaben gehört der Grund und Boden in die städtische Hand!

6. Mai 2021

Antrag der SPD-Fraktion

Mit der GRDrs. 1060/2019 legt die Verwaltung die erste Gesamtfortschreibung der Grundsatzvorlage zum Stuttgarter Innenentwicklungsmodell seit 2010 vor. Im Beschlussantrag 4 wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat von der Stellungnahme der Verwaltung zum SPD-Antrag mit der Nr. 142/2020 Kenntnis nimmt. Hier reicht uns die bloße Kenntnisnahme nicht aus!

Von den in den vergangenen Jahren angestrebten 300 neu gebauten Sozialmietwohnungen pro Jahr bzw. 600 geförderten Wohnungen insgesamt pro Jahr ist die Stadt leider meilenweit entfernt. Wir finden es zwar gut und richtig, dass es zunehmend gelingt, im Bestand Belegungsrechte und Mietpreisbindungen zu verlängern oder echt neu zu begründen. Die Bilanz bei den neu gebauten geförderten Wohnungen ist jedoch so verheerend, dass wir alle Instrumente nutzen müssen, um hier deutlich besser zu werden.

Dass das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell nur eines dieser Instrumente ist, ist klar. Ohne größere Erfolge bei der Nachverdichtung und ohne zusätzliche Neubauflächen sowie ohne mehr Grund und Boden in städtischem Eigentum lassen sich neue preiswerte, weil geförderte Wohnungen, nicht in relevanten Größenordnungen errichten. Dennoch können wir auch beim Stuttgarter Innenentwicklungsmodell nicht einfach so weitermachen.

Deshalb beantragen wir folgende Änderungen zur GRDrs 1060/2019 (Neufassung):

1. Mehr geförderte Wohnungen mit höheren Förderquoten

Beschlussantrag 2 wird so geändert, dass der neuen Volltextfassung gemäß Anlage 2 mit folgenden Maßgaben zugestimmt wird:

  • die Förderquote liegt nicht bei 30%, sondern bei 40% zzgl. weiterer 10% durch preisgedämpften Wohnraum nach dem Vorbild Münchens. Um die Wirtschaftlichkeit der privaten Investitionen im Rahmen der Zwei-Drittel-Regelung bzw. im Rahmen der Renditegrenzen der L-Bank (4% p.a.) sicherzustellen, werden ggf. zusätzliche städtische Fördermittel eingesetzt.
  • bei städtischen Grundstücken liegt die Förderquote bei 100%, wobei 50% für Sozialmietwohnungen zu reservieren sind. Die restlichen 50% können im Rahmen des Hamburger 8-Euro-Modells, des Münchner Modells eines preisgedämpften Mietwohnungsbaus, des MME-Programms oder im Rahmen genossenschaftlicher Mietwohnungen, Syndikatslösungen oder sozial ausgerichteten Baugemeinschaften erbracht werden.

Diese neuen Maßgaben werden bis Ende des Jahres in Abstimmung mit dem Unterausschuss Wohnen in eine Fortschreibung der Grundsätze des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells eingearbeitet.

2. Bei großen Vorhaben gehört der Grund und Boden in die städtische Hand, um nachhaltig faire Wohnbedingungen gewährleisten zu können

Es wird ein neuer Antragspunkt 5 ergänzt:

  • "5. a) Das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) gilt grundsätzlich stadtweit ab 450 Quadratmetern und bis 25.000 Quadratmetern neu geschaffener Bruttogrundfläche Wohnen.

    b) Bei neu aufzustellenden Bebauungsplänen, die der Ausweisung von Wohnbauflächen oder gemischten Bauflächen mit Wohnanteilen ab einer Größenordnung von 25.000 Quadratmetern neu geschaffener Bruttogrundfläche Wohnen dienen, erfolgt der Satzungsbeschluss erst, wenn alle Grundstücksanteile in städtischer Hand sind.

    c) Unabhängig von den Flächenbegrenzungen unter Punkt a) gilt das SIM bei allen Vorhaben von Wohnungsbaugenossenschaften und allen Wohnprojekten bzw. Organisationsformen des Wohnens, die den Kriterien der ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen genügen."
 

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