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Anträge Mai 2023


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Eisenbahnbrücke dauerhaft sicher - Park über den Neckar umsetzen

Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, Fraktionsgemeinschaft PULS

8. Mai 2023

Die Idee durch den Erhalt der Eisenbahnbrücke zwischen Bad Cannstatt und dem Rosensteinpark einen „Park über den Neckar“ umzusetzen, erfreut sich bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort großer Beliebtheit. Belege dafür sind die Stimmen im Bürgerhaushalt sowie im Rahmen einer Petition. Damit die Brücke, nachdem sie Ende 2025 nicht mehr für den Eisenbahnverkehr genutzt wird, nicht brachliegt und Kosten verursacht, sind zeitnah die nächsten Schritte anzugehen. Im Herbst 2022 wurde die Machbarkeitsstudie der Stadt zum baulichen Erhalt sowie des Bedarfs für eine Radschnellwegeverbindung vorgestellt.
Das Ergebnis zeigt, dass es über die bestehende Radwegeverbindung über die König-Karl-Brücke und über den untergehängten Steg an der neuen Eisenbahnbrücke hinaus (die Mischung von Fuß- und Radverkehr ist heute schon problematisch) einen Bedarf für zusätzliche Querungsmöglichkeiten für Radfahrerinnen und Radfahrer gibt. Eine Führung über die Brücke - verlängert in Richtung Bahnhof Bad Cannstatt einerseits und durch den später nicht mehr benutzen Eisenbahntunnel in Richtung des Rosensteinquartiers andererseits - wird von der Stadtverwaltung und im Rahmenplan Rosensteinquartier empfohlen. Neben der empfohlenen Radwegeverbindung verbleiben auf der 16 Meter breiten Brücke darüber hinaus ausreichend Flächen für eine attraktive Fußwegeverbindung, Verweilmöglichkeiten, einen Zugang zur Neckarmole und Möglichkeiten der Begrünung.
Als zweiter Punkt wurde die Statik der Brücke untersucht. Hier wurde dargestellt, dass bei einem Ausbau der uferseitigen Schleusenkammer der hierüber liegende Brückenbogen tangiert wäre. Bei einem Schleusenausbau müssten daher an dieser Stelle Umbauarbeiten an der Brücke stattfinden. Beim Ausbau der wasserseitigen Schleusenkammer wäre der Brückenbogen jedoch nicht betroffen (siehe Anlage Bild). Jedoch wäre dann die Fahrrinne in Richtung Uferseite knapp bemessen. Die Planungen am Wilhelmufer sollen dies berücksichtigen.
Da der Schleusenausbau (Umsetzungsziel des Bundes 2050) aktuell noch nicht konkret in Planung ist und die Brücke bereits ab 2025 nicht mehr für den Schienenverkehr genutzt wird, macht es heute bereits Sinn, über eine Interimsnutzung der heutigen Brücke nachzudenken. Damit eine Nachnutzung der Brücke schnell begonnen werden kann, sollte heute bereits ein Konzept für die Interimsnutzung sowie Planungen für Zufahrtsrampen für den Radverkehr und den Fußverkehr angestoßen werden. Falls durch den Schleusenausbau ein späterer Brückenumbau notwendig sein sollte, befürworten wir, dass die historischen, über 100 Jahre alten Brückenteile/Brückenköpfe auf beiden Seiten im heutigen Bestand verbleiben und somit Zufahrtsrampen für eine mögliche Interimslösung auch dauerhaft erhalten bleiben können.

Wir beantragen daher, dass die Eisenbahnbrücke als Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik aufgerufen und folgende Beschlusspunkte zur Abstimmung gestellt werden:

1. Die Durchführung einer Machbarkeitsstudie, die die beiden Varianten (Erhalt und Teilabriss) hinsichtlich ihrer bautechnischen, finanziellen, vertraglichen (im Hinblick auf die Bahn) sowie klimatologischen Auswirkungen gegenüberstellt.
2. Die Erarbeitung eines Konzepts für die interimistische Nutzung der bestehenden Brücke, bis der Schleusenausbau entsprechende Baumaßnahmen notwendig macht.
3. Zur Erarbeitung des Interimskonzepts soll auch eine Bürgerbeteiligung stattfinden.
4. Wir fragen darüber hinaus an: In welcher Höhe sind Mittel im Doppelhaushalt notwendig, um die Planungen der Rampen und weitere Schritte für eine Umsetzung nach Freiwerden der Brücke anzugehen?

 

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