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Anträge Mai 2023


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Stadtwerke stärken und damit die Menschen bestmöglich unterstützen

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

25. Mai 2023

Gemeinschaftliche Wärmenetze sind "Rund-um-sorglos-Pakete" für die Eigentümer*innen der angeschlossenen Gebäude und Einrichtungen aber auch für die jeweiligen Mieter*innen. Es ist unser Ziel möglichst vielen Bürger*innen den Anschluss an ein Wärmenetz zu ermöglichen. Noch liegt jedoch keine quartierbezogene Wärmeplanung für das Stadtgebiet vor, und noch fehlt die Klarheit darüber, in welchen Stadtquartieren neue Wärmenetze errichtet werden. Auch für das Fernwärmenetz gibt es noch keinen vereinbarten Ausbauplan. Dies alles soll und muss im zweiten Halbjahr 2023 im Rahmen der Wärmeplanung erfolgen.

Eines ist bereits klar: die Stadtwerke werden die zentrale Rolle beim Ausbau der Wärmenetze spielen müssen. Hierzu werden aktuell die Kapazitäten massiv ausgebaut und
neue Mitarbeiter*innen eingestellt. Schritt für Schritt müssen in den Stadtwerken Fähigkeiten aufgebaut werden, um in Zukunft die ganzheitliche Sanierung und Infrastrukturplanung in den festgelegten "energetischen Erneuerungsgebieten" verantworten zu können. Im Ziel gibt es unter der Führung der Stadtwerke in jedem "energetischen Erneuerungsgebiet" eine leistungsfähige Umsetzungsorganisation, die auch umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote bietet. Hierzu sind neue oder auch überarbeitete Angebote zum Wärme-Contracting, dem Leasen von Wärmeerzeugern, Investitionskredite für Sanierung und energetische Erneuerung von Gebäuden sowie gegebenenfalls Bürgschaftsprogramme erforderlich.

Es ist angesagt, das zukünftige Angebotsportfolio der Stadtwerke weiter zu konkretisieren und hierzu zeitnah Workshops unter Einbindung externer Expertise durchzuführen.

Wir beantragen daher:

1. Neue Nahwärmenetze und Erweiterungen des Fernwärmenetzes auf Niedertemperaturniveau werden grundsätzlich in Verantwortung der Stadtwerke umgesetzt. Um schnell voran zu kommen, ist die Einbindung externer Partner für die Planung und Umsetzung unabdingbar. Der Netzbetrieb erfolgt dann stets in Verantwortung der Stadtwerke.

2. Die Wohnquartiere mit Anschlussmöglichkeiten an Wärmenetze werden als "energetische Erneuerungsgebiete" durch die Stadtwerke in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung insbesondere den Verantwortlichen in den Sanierungs- und Stadterneuerungsgebieten entwickelt.

3. Das Amt für Umweltschutz lädt zeitnah gemeinsam mit den Stadtwerken und der Koordinationsstelle Klimaschutz zu ämterübergreifenden Workshops ein, um das
Leistungsportfolio der Stadtwerke zu konkretisieren, den hierzu erforderlichen Investitionsbedarf zu identifizieren und die Förder- und Unterstützungssystematik der Stadt so auszugestalten, dass möglich viele Gebäude an Wärmenetze angeschlossen werden können.

4. Die Stadtwerke schlagen im Herbst 2023 gemeinsam mit dem Amt für Umweltschutz erste Umsetzungsprojekte für neue Nahwärmekonzepte vor, deren Aufbau im Jahr 2024 gestartet werden kann. Weiterhin werden für die Gebiete, in denen erst zu einem späteren Zeitpunkt Nahwärmenetze gebaut werden können, Maßnahmenpakete
definiert. Diese Maßnahmenpakete sollen helfen, die Übergangszeit zu überbrücken und die betroffenen Menschen auch in Hinblick auf das neue Heizenergiegesetz bestmöglich zu unterstützen.

5. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Mitteilungsvorlage für die Haushaltsberatungen, in welcher die zusätzlichen finanziellen und personellen Bedarfe für die beschriebene Umsetzungsplanung benannt werden.

 

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