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Anträge November 2017


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Haushalt 2017/2018: Prostituiertenschutzgesetz zügig umsetzen - Stellen schaffen

24. November 2017

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Wir beantragen:

beim Gesundheitsamt folgende 5 Stellen zur Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes:

  • Nr. 2000 (im Stellenplan) 1 Stelle (statt 0,9) Mitarbeiter/in EG 6
  • Nr. 2005 0,5 Stelle Ärztin/Arzt (statt 0,2) EG 15
  • Nr. 2010 0,5 Stelle mediz. Assistenz (statt 0,2) EG 8
  • Nr. 2015 3 Stellen Sozialarbeit (statt 1,6) S15

Hierfür entfallen in unserem Sammelstellenplan im Haushaltsantrag 567/2017 die beantragten 2 Stellen aus der Liste mit der Nr. 2030.

Beim Amt für öffentliche Ordnung 3 Stellen ebenfalls zur Umsetzung:

  • Nr. 640 2 Stellen Sachbearbeitung A11
  • Nr. 645 1 Stelle Sachbearbeitung A 9M

Die entsprechenden Sachmittel sind ebenfalls einzustellen.

Begründung:

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) des Bundes ist am 1.7.2017 in Kraft getreten. Damit wurden erstmals umfassende Regelungen getroffen mit dem Ziel die Gesundheit und Sicherheit der Prostituierten besser zu schützen. Es soll die Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt, Ausbeutung und Zuhälterei bekämpfen. Zu den Besonderheiten zählen: die Anmeldepflicht mit Informations- und Beratungsgespräch, gesundheitliche Pflichtberatung und die Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewebe. Inzwischen liegt das Ausführungsgesetz des Landes Baden-Württemberg zum ProstSchG vor. Danach muss sich die Kommune orientieren. In der GRDrs 822/ 2017 wird vorgeschlagen die Anmeldung und gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt durchzuführen und die Überwachung mit dem Erlaubnisverfahren für Prostitutionsbetriebe dem Amt für öffentliche Ordnung zu überlassen.

Da die Prostitution in Stuttgart einen besonderen Stellenwert einnimmt, ist eine Aufstockung der konzipierten Stellenanteile notwendig. Das Verfahren benötigt auch erhebliche zusätzliche Verwaltungsaufgaben. Mit der Plakatkampagne hat sich der Oberbürgermeister für ähnliche Ziele eingesetzt, die nun im ProstSchG niedergelegt sind. Von daher sollte es ein besonderes Zeichen der Stadt sein, hier etwas mehr zu tun, als "nur" das Notwendigste.

 

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