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16. November 2018
Anfrage der SPD Gemeinderatsfraktion
Es ist sehr gut, dass bei den städtischen Vergaben das Tariftreue - und Mindestlohngesetz zur Anwendung kommt. Neben dem Einfordern der Unterlagen und Nachweise bei Auftragsvergaben ist die regelmäßige Überwachung der Einhaltung des Gesetzes während der Auftragsausführung notwendig. Das Gesetz ist auch einzuhalten, wenn es zu einem steigenden Auftragsvolumen zum Beispiel durch intensivere Reinigungsarbeiten beim Übergang einer Schule von Halbtag- in Vollzeitbetrieb oder höheren Publikumsverkehr in einer Dienststelle kommt.
Wir fragen in diesem Zusammenhang: