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Anträge Oktober 2022


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Unbeantworteter Antrag Nr. 159/2022 „Messerverbotszone Innenstadt“

Antrag der FDP-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, PULS-Fraktionsgemeinschaft

5. Oktober 2022

Wir nehmen Bezug auf den Bericht bzw. Lagebericht des Polizeipräsidenten von Stuttgart Markus Eisenbraun in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 04.05.2022, die Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg vom 08.03.2022 auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Sicherheitslage innerhalb des City-Rings in Stuttgart, sowie den interfraktionellen Antrag Nr. 159/2022 zur geplanten Messerverbotszone in der Innenstadt.

Mit interfraktionellem Antrag (Nr. 159/2022) vom 13.05.2022, somit vor über 4 1/2 Monaten, haben wir auf die Widersprüche/Diskrepanzen zwischen den präsentierten Zahlen des Polizeipräsidenten sowie des Ministeriums des Innern hingewiesen und um die Beantwortung folgender konkreter Fragen gebeten:

1.) Zu den vom Vize-Polizeipräsidenten präsentierten Zahlen zu den „Messerdelikten“:

a)    Wie viele davon betreffen häusliche Gewalt?
b)    Wie viele Messer wurden hierbei tatsächlich im öffentlichen Raum mitgeführt und wie hoch war die Zahl der illegal, bzw. legal mit sich geführten Messer?
c)    Wie hoch ist die Zahl der Fälle, in denen im öffentlichen Raum „lediglich“ mit dem Gebrauch eines Messers gedroht wurde, ohne dass ein Messer tatsächlich zum Einsatz kam?

2.) Sexualstraftaten:

a)    Wie hoch ist die Zahl der Sexualstraftaten im öffentlichen Raum?
b)    Wie hoch ist die Zahl der strafbaren Internetpornografie in den genannten Zahlen der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung?
c)    Wie hoch ist die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die in Beziehungen oder im Rahmen häuslicher Gewalt ausgeübt wurden?

3.) An welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten werden, aufgeschlüsselt nach Deliktarten, die meisten Straftaten im öffentlichen Raum, insbesondere in den Stuttgarter Stadtvierteln Neue Vorstadt, Oberer Schlossgarten, Rathaus und Hauptbahnhof, begangen?

4.) Welche Erfahrungen gibt es zu den Auswirkungen der Einführung von Waffen- bzw.  Messerverbotszonen in anderen Städten?

 Die Zwischennachricht der Verwaltung  

„Sobald von Seiten des Landes die rechtliche Möglichkeit dazu eröffnet ist, wird die Verwaltung deshalb einen entsprechenden Vorschlag zur Einrichtung von Messerverbotszonen in der Innenstadt in die städtischen Gremien einbringen. In diesem Zuge soll dann auch die vorliegende Anfrage beantwortet werden.“

auf den Antrag vom 19.08.2022 ist inakzeptabel.

Nachdem nun das Land den Weg zur Einrichtung einer Messerverbotszone freigemacht hat und der Oberbürgermeister signalisierte, dass eine solche in Stuttgart eingerichtet werden soll, bitten wir dringlich um die Beantwortung des Antrages.    

Bei der anvisierten Messerverbotszone handelt es sich um gravierende Eingriffe in die Grundrechte/Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger mit erheblichen Auswirkungen auf die Stadt.

Eine Überprüfung der Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe ohne die ausführliche Beantwortung unseres Antrages ist nicht möglich.

Ein zeitlicher Vorlauf von mindestens 2 – 4 Wochen ist zudem erforderlich, da wir nicht nur die Möglichkeit haben müssen, bei weiteren Unstimmigkeiten nachzuhaken, sondern auch eine gewisse Vorlaufszeit benötigen um die Angelegenheit in/mit den jeweiligen Fraktionen abstimmen zu können.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung beantwortet ausführlich und zeitnah – mindestens 2 – 4 Wochen vor Einbringung des Vorschlages bzw. der Vorlage zur Einrichtung von Messerverbotszonen in der Innenstadt –  den interfraktionellen Antrag Nr. 159/2022.

 

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