Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Facebook Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Instagram Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rathaus bei Youtube

Anträge Oktober 2022


Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht


Kommunale Hilfen in Folge der Energiepreisentwicklungen erarbeiten

Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion

25. Oktober 2022

Die Energiepreisentwicklungen insbesondere infolge des Kriegs in der Ukraine stellen für die Landeshauptstadt Stuttgart, die privaten Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, aber auch für sämtliche Akteure im sozialen Bereich, in der Gesundheitsversorgung, der Kultur und im Sport eine große Belastung dar.
Auch wenn es zunächst gilt, hier im Rahmen des jetzigen Nachtragshaushalts die städtischen Strukturen und die Leistungsfähigkeit unserer Eigenbetriebe sicherzustellen, ist sich die Stadt Stuttgart auch ihrer Verantwortung insbesondere gegenüber geförderten Einrichtungen, Vereinen, Kulturschaffenden und Trägern im kommunalen Aufgabenumfeld zur Sicherstellung ihrer Geschäftstätigkeit und damit der Aufrechterhaltung ihrer Leistungen für alle Einwohner*innen und insbesondere der Schwachen und Hilfsbedürftigen in unserer Stadtgesellschaft bewusst.
Andererseits ist es auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zur Vermeidung eines Energienotstands und in Hinblick auf die Transformation hin zu einer klimaneutralen Stadtgesellschaft Energieverbräuche, die nicht CO2-neutral sind, zu reduzieren. Auch die Expert*innen-Kommission Gas und Wärme weist ausdrücklich darauf hin, dass alle staatlichen Maßnahmen möglichst zielgerichtete Unterstützungen darstellen sollen und Sparanreize erhalten bleiben müssen. Von allen Förderempfänger*innen und Dienstleister*innen ist daher zu erwarten, dass sie im Rahmen eigener Verantwortung zunächst alle erforderlichen und möglichen Energiesparmaßnahmen umsetzen, ggf. eigenes Vermögen oder Rücklagen aus früheren Jahren verwenden und auch dahinterstehende Träger, Drittmittelgeber und sonstige Beteiligte bei Engpässen finanziell unterstützen.
Durch Maßnahmen der EU und des Bundes sind zudem spürbare Entlastungen für alle Verbraucher*innen zu erwarten, auch wenn noch keine genaueren Zahlen bezüglich der Wirkungsweise der Rettungspakete vorliegen. Doch kann nicht ausgeschlossen werden, dass trotz der vom Bund bereits beschlossenen Rettungspakete, Preisbremse, Wohngeldreform sowie Hilfsfonds, einige soziale Träger, Sportvereine, Kultureinrichtungen, städtische Dienstleistende, aber auch Betriebe und private Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten.
Der Gemeinderat und die Verwaltung der Landeshauptstadt sind sich einig darin, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen und auf breiter Basis hierfür Lösungen zu erarbeiten, um Liquiditätsengpässe, Insolvenzen und Leistungseinschränkungen möglichst zu verhindern. Wir wollen vorbereitet sein, wenn die Steuerungsmaßnahmen und
Entlastungspakete des Bundes und des Landes „blinde Flecken“ aufweisen, um hier durch zusätzliche ergänzende kommunale Hilfeleistungen gezielt und schnell nachsteuern und unterstützen zu können.
Wir beantragen daher,
- dass die Stadt Stuttgart bis zum Frühjahr 2023 in allen Referaten die zusätzlichen Bedarfe für Träger öffentlicher Belange, Sportvereine, Kulturschaffenden und sozialen Einrichtungen eruiert, unter Berücksichtigung vorrangiger Bundes- und Landeshilfen und der vordringlichen Klimaschutzziele.
- dass die Stadt Stuttgart im noch zu erstellenden Nachtragshaushalt 2023 entsprechende Mittel für ergänzende kommunale Hilfsangebote einstellt, sobald genauere Zahlen bezüglich der zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts sowie der Auswirkungen der Rettungspakete vorliegen.
- dass die Landeshauptstadt Ansprechpartner und Beratungsangebote zu den zahlreichen Möglichkeiten einer Reduzierung des eigenen Energieverbrauchs anbietet bzw. die bereits bestehenden Angebote breit kommuniziert.
- dass die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Rahmen der bisherigen Fördersystematik und Vertragsbeziehungen individuell ermöglicht wird, um Notfälle wie eine drohende Zahlungsunfähigkeit insbesondere von Vereinen, Institutionen und Trägern bereits in 2022 zu vermeiden.

 

Wir bei Facebook

Wir bei Instagram

Wir und die SPD