Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Facebook Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Instagram Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rathaus bei Youtube

Anträge September 2017


Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht


Fachgerechte Einstufung für HausmeisterInnen in Stuttgart von EG 5 nach EG 7

22. September 2017

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion 

Seit Anfang 2017 fallen neu eingestellte HausmeisterInnen in der LHS Stuttgart in die Entgeltgruppe 5. Die Bezeichnung für die Entgeltgruppe 5 lautet: "Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister, die eine einschlägige mindestens dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben."
Allerdings sind die Arbeitsumstände und -bedingungen, als auch die Tätigkeiten der HausmeisterInnen in Stuttgart nicht auf ihre Ausbildungsjahre zu begrenzen.
In Stuttgart gibt es besondere Anforderungen, die alle HausmeisterInnen
entsprechen müssen. Der technische Standard wird an Stuttgarter Schulen immer höher. Die technischen Anlagen müssen von den HausmeisterInnen eigenverantwortlich bedient und instand gehalten werden. Sie sorgen somit für den reibungslosen technischen Betrieb an Schulen.

Zu beachten gilt auch, dass Stuttgarter SchulhausmeisterInnen in einem Verbundsystem integriert sind, weshalb sie innerhalb ihres Verbundes flexibel auch in anderen schulischen Einrichtungen eingesetzt werden. Hierfür müssen sie mit den technischen Anlagen auch andernorts vertraut sein, da sie in der Lage sein müssen die Anlagen bedienen zu können,überwachen zu können und konfigurieren zu können. Dieser beschriebene Alltag ist keine Ausnahme mehr unter den
SchulhausmeisterInnen, sondern der Regelfall.

Dabei wird die reale gegenwärtige Tätigkeit der HausmeisterInnen durch die Entgeltgruppe 7 in der Entgeltordnung beschrieben: "Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit sich aufgrund erhöhter technischer Anforderungen erhebliche aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt. (Eine erhebliche Heraushebung aufgrund erhöhter technischer Anforderungen liegt vor, wenn die Schulhausmeisterin und Schulhausmeister elektronische Schließ-, Alarm-, Brandmeldungen oder Anlagen der Gebäudeleittechnik mit erheblich erweiterter Möglichkeiten zur Steuerung eigenverantwortlich zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren hat.)"

Was in der Ordnung geregelt wird, wird von der Landeshauptstadt Stuttgart übergangen. Auch die eindeutige Formulierung in der Protokollerklärung zu §12 Abs. 2TVöD (VKA) betont jeden einzelnen Arbeitsvorgang als solchen zu bewerten und hierbei die Arbeitsvorgänge als Arbeitsleistungen zu definieren, die auch zu einem abgegrenzten Arbeitsergebnis führen.
In der jetzigen Situation kommt es zu einer Entwertung der Berufstätigkeit der SchulhausmeisterInnen und zu einer Abstufung. Die Gehälter müssen den Tätigkeiten und den neuen Anforderungen angepasst werden, um eine nachhaltige Stellenbesetzung zu garantieren und soziale Ungerechtigkeiten entgegenzuwirken. Dass die Stadt Stuttgart allgemein die Entgeltgruppe 7 als Grundeingruppierung für alle SchulhausmeisterInnen an den Schulen nicht
anerkennt, zeigt weder einen respektvollen und zeitgemäßen Umgang, noch eine nachhaltige Strategie für Stellengewinnung und -erhalt bei städtischen Kernaufgaben.

Daher beantragen wir:

  • Rückwirkend sollen alle neu eingestellten SchulhausmeisterInnen ab 1. Januar 2017 richtig eingruppiert werden in Entgeltgruppe 7.
  • Grundsätzlich gilt, alle SchulhausmeisterInnen der LHS Stuttgart die Tätigkeit nach Entgeltgruppe 7 anzuerkennen und die Höhergruppierung umzusetzen.
 

Wir bei Facebook

Wir bei Instagram

Wir und die SPD