Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Facebook Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Instagram Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rathaus bei Youtube

Anträge September 2017


Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht


Fachkräfte sichern und gewinnen, indem die Arbeitsbedingungen bei der Stadt verbessert werden

22. September 2017

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Grundsatzbeschlüsse zu befristet Beschäftigten und zum Stellenschaffungskriterium der Mehrarbeit fassen!  

Schon bei der Begrüßung durch den neuen Verwaltungsbürgermeister heißt es auf Seite 1 des Personalberichts 2017, dass die Zahl der altersbeding  ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den kommenden Jahren von 200 auf über 400 anwachsen wird. Und schon heute hat die Stadt große Schwierigkeiten, vorhandene Stellen mit qualifizierten Fachkräften zu besetzen. Dieses Problem wird sich durch die beschriebene Altersfluktuation weiter verschärfen. Vor diesem Hintergrund ist es ein Fehler, über 1.000 Kolleginnen und Kollegen befristet zu beschäftigen. Wer nur befristet bei der Stadt beschäftigt ist, wird die nächste Gelegenheit nutzen, um eine unbefristete Stelle bei einem anderen Arbeitgeber anzutreten. Es gibt viele Beispiele dafür, dass qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Stadt aus diesem Grund verlassen. Diese Kolleginnen und Kollegen fehlen jetzt und in Zukunft, um Kernaufgaben der Stadt vernünftig zu erledigen.

Neben dem beschriebenen Fachkräftebedarf gibt es ein weiteres Grundproblem in immer mehr Bereichen der Stadtverwaltung, nämlich eine unzumutbar hohe Arbeitsbelastung. Beispiele hierfür gibt es zuhauf. In den Beratungen vor der Sommerpause haben wir auf die Überlastungen im Bereich der Bürgerbüros hingewiesen. Ein Grund für diese Situation ist die Auslegung des Stellenschaffungskriteriums der Arbeitsmehrung. Einigkeit besteht im Grundsatz darüber, dass bei einer erheblichen Arbeitsmehrung zusätzliche Stellen geschaffen werden müssen, und Einigkeit besteht eigentlich auch darüber, dass dies bei einer nachgewiesenen Arbeitsmehrung von 20% der Fall ist.

Allerdings legt die Verwaltung das 20%-Kriterium in einer Weise aus, die die beschriebene grundsätzliche Einigkeit ad absurdum führt. Sie interpretiert den Beschluss des Gemeinderats vom Dezember 2012 so, dass die 20%-Marke nur dann "gerissen" wird, wenn die Arbeitsmehrung innerhalb der letzten zwei Jahre stattgefunden hat. Das ist eine falsche Interpretation dessen, was der Gemeinderat im Dezember 2012 beschlossen hat. Diese falsche Interpretation hat zur Folge, dass bei einer kontinuierlichen jährlichen Arbeitsmehrung von z.B. 9% niemals eine zusätzliche Stelle geschaffen werden müsste, obwohl sich über einen Zeitraum von fünf Jahren die Arbeitsbelastung um über 50% erhöht hat!

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

  1. Die Verwaltung legt dar, welche Schritte unternommen werden können, um die Zahl der bei der Stadt befristet Beschäftigten von über 1.000 deutlich zu reduzieren. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, auf welche bestehenden kw-Vermerke verzichtet werden kann.
  2. Die Verwaltung stellt bei den vorliegenden Stellenplananträgen zum Doppelhaushalt 2018/2019 dar, wie die Arbeitsmehrung bei den so begründeten Anträgen genau aussieht. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, wie hoch die jeweiligen Arbeitsmehrungen in den vergangenen zwei, drei und vier Jahren ausgefallen sind (Arbeit in 2013, 2014, 2015 im Vergleich zur Arbeit in 2016).
  3. Der Gemeinderat fasst vor dem Beginn der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 zu der Frage der Befristungen und zu der Frage des Stellenschaffungskriteriums einen Grundsatzbeschluss, in dem er die von ihm für sinnvoll erachteten Ziele für das zukünftige Verwaltungshandeln festlegt.
 

Wir bei Facebook

Wir bei Instagram

Wir und die SPD