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Anträge September 2018


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Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz: Stand der Umsetzung und Schließung von illegalen Bordellen?

7. September 2018

Antrag und Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist nun seit einem Jahr in Kraft und die Umsetzung hat begonnen. Auch in Stuttgart sollte es seine Schutzwirkung entfalten können. Zentrale Bausteine des Gesetzes sind die Genehmigung von Bordellbetrieben sowie die Anmeldung und Beratung von Prostituierten. Nach einem Jahr der Erfahrungen möchten wir Nachfolgendes wissen.

1. Genehmigung von Bordellbetrieben

Eine der Bedingungen für eine Konzession als Bordellbetrieb ist das Vorliegen einer baurechtlichen Genehmigung. Bau- und planungsrechtlich sind Terminwohnungen nur in Gewerbegebieten zulässig. Meist liegen diese in Stuttgart jedoch in Wohngebieten und sind damit nicht genehmigungsfähig. Trotzdem wurden sie bislang nicht geschlossen.

In den Stuttgarter Nachrichten vom 06.02.2018 ist zu lesen, dass die Verwaltung versucht ist, diesen illegalen Betrieben eine Hintertür zu öffnen, damit diese, trotz der fehlenden baurechtlichen Genehmigung, eine Konzession erhalten.

Auch dem Zeitungsbericht vom 25.02.2018 ist zu entnehmen, dass die Verwaltung versucht ist, illegale Betriebe zu legalisieren.

Auch in einem weiteren Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 23.07.2018 wird die Situation der Sexbetriebe beschrieben. Das Haus in der Kernerstraße wird als gut geführter Sexbetrieb beschrieben. Dabei ist es ein Wohnhaus, das heruntergekommen ist und für einen Wirtschaftszweig, bei dem es um Ausbeutung von Menschen geht, genutzt wird.

Daneben werden Bürgerinnen in der Nachbarschaft häufig belästigt. Der dortige Drogenkonsum sei ebenfalls auffällig.

In Anbetracht dessen, dass der Großteil der in der Prostitution vermarkteten Frauen Ausländerinnen sind, die nur deshalb in der Prostitution leben, weil sie leicht ausbeutbar, oft durch große Not oder gar Zwang in die Prostitution gekommen sind, ist die Schließung von Bordellen sinnvoll und notwendig. Je weniger Orte es gibt, in denen Frauen vermarktet werden können, umso weniger Frauen werden in der Prostitution ausgebeutet.

Entgegen anderer Behauptungen ist dabei nicht zu befürchten, dass die Frauen bzw. die Prostitution in den Untergrund abwandern, denn jede Prostitution ist auf Werbung angewiesen. Wenn ein Freier die Prostituierte über entsprechende Anzeigen ausfindig machen kann, dann ist dies mit Sicherheit auch der Polizei möglich.

Zudem: Durch die Schließung illegaler Bordelle werden in der Verwaltung Kapazitäten frei, um die verbleibenden Betriebe sehr viel engmaschiger kontrollieren und überwachen zu können, um so den Anforderungen des ProstSchG zufriedenstellend nachkommen zu können.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Verwaltungsbehörden der Stadt Betreiber von Bordellen und bordellartigen Betrieben allem Anschein nach unterstützen, indem sie nach Lösungen suchen, geltendes Recht aufzuweichen oder gar nicht umzusetzen.

Wir fragen die Verwaltung zur Genehmigung von Bordellbetrieben:

  • Wie viele bordellartige Betriebe / und Appartements gibt es in Stuttgart im Stadtgebiet, wie viele in Gewerbe- und Wohngebieten?
  • Welche Prostitutionsstätten bzw. sexuell orientierten Vergnügungsstätten sind in dem Gebiet, in dem sie liegen, planungsrechtlich zulässig?
  • Wie viele Betriebe haben keine baurechtliche Genehmigung oder erfüllen darüber hinaus nicht die Anforderungen aus dem ProstSchG?
  • Wie viele und welche illegalen Bordellbetriebe wurden mittlerweile geschlossen?
  • Wie geht die Stadt vor, um illegale Betriebe zu schließen?
  • Wie stellt die Stadt sicher, dass alle Vorgaben des neuen Gesetzes eingehalten werden, z.B. § 11 Abs. 5, §12 Abs.7 ProstSchG?
  • Inwiefern schöpft die Verwaltung alle Möglichkeiten der Verringerungen von Prostitutionsbetrieben aus?

Wir fordern die Verwaltung auf, restriktive Maßnahmen zu ergreifen, um illegalen Bordellbetriebe zu verbieten, um somit die Armutsprostitution einzudämmen.

2. Anmeldung und Beratung der sich prostituierende Personen

Zentraler Baustein des Prostituiertenschutzgesetzes ist auch die Beratung der Frauen und Männer, die sich prostituieren. Dem voraus geht eine Anmeldepflicht dieser Personen.

Nach einem Jahr Erfahrung fragen wir die Verwaltung:

  • Wie viele Prostituierte gibt es in Stuttgart?
  • Wie viele sind bereits angemeldet oder wollen sich anmelden? (Die Personalstellen im Gesundheitsamt wurden erst spät besetzt, wodurch eventuell ein Rückstand entstanden ist.)
  • Wie ist eine Pflichtberatung und Gesundheitsberatung zur Zeit gesichert und kann gewährleistet werden?

3. Gesamtkonzept

Die Umsetzung des ProstSchG hängt von einem kommunalen Gesamtkonzept ab, das sich an den Landesrichtlinien orientiert, aber eigene Ermessungsspielräume regelt.

Daher fragen wir:

  • Gibt es ein Gesamtkonzept für die Stadt Stuttgart, in dem die entsprechenden Verwaltungen Hand in Hand arbeiten?
  • Wie sieht dieses Konzept aus, wenn es um baurechtliche Planungen, Beratungsangebote und personelle Bedarfe geht?

Wir beantragen die mündliche Beantwortung dieser Fragen zeitnah im SGA (unter Einbeziehung der Mitglieder des GlstB) sowie gesondert zu den baurechtlichen Fragen im UTA oder WA (je nach Zuständigkeiten).

 

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