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Anträge September 2018


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Korruption in einem Eigenbetrieb der Stadt: Wurde der Gemeinderat bei seinem Beschluss zur Aufhebungsvereinbarung mit dem früheren Geschäftsführer des Klinikums getäuscht?

12. September 2018

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, FDP

Im Zuge des Korruptionsskandals durch die International Unit des Klinikums Stuttgart hat sich die Landeshauptstadt auch von dem verantwortlichen Geschäftsführer des Klinikums getrennt. Nach sehr kurzfristigen Beratungen und sehr wenigen Informationen durch die Stadtverwaltung hat der Gemeinderat am 17. März 2016 dem Vorschlag der Verwaltungsspitze zugestimmt, das Dienstverhältnis einvernehmlich zu beenden. Die Zustimmung erfolgte ohne, dass dem Gemeinderat als zuständigem Hauptorgan der Landeshauptstadt der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom Dezember 2015 vorgelegt wurde, obwohl dieser Bericht die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem damaligen Geschäftsführer empfiehlt und obwohl dieser Bericht der Stadtspitze selbst und wohl auch einer Reihe von weiteren Personen vorgelegt wurde.

Vor der Abstimmung zum Vorschlag der Verwaltung wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass der damalige Geschäftsführer als Entschädigung für die Beendigung des Dienstverhältnisses eine einmalige Abstandszahlung in Höhe von 100.000 Euro und fünf jährliche Abstandszahlungen von jeweils 160.000 Euro erhalten solle. Die genannten Summen würden sich auf insgesamt 900.000 Euro belaufen. So konnte man es auch in mehreren Zeitungen lesen. Offensichtlich hat die Stadtspitze den Gemeinderat mit diesen Angaben zu den Kosten der Aufhebungsvereinbarung mit dem damaligen Geschäftsführer getäuscht, denn nach Recherchen des SWR sieht die Aufhebungsvereinbarung mit dem damaligen Geschäftsführer keine sechs Abstandszahlungen von insgesamt 900.000 Euro vor, sondern eine jährliche Pensionszahlung von 160.000 Euro ab dem 55. Lebensjahr bis ans Lebensende. Die Kosten dieser Vereinbarung, die sich aus einem Vergleich der Pensionsansprüche vor und nach Abschluss der Aufhebungsvereinbarung ergeben, liegen bei fast zwei Mio. Euro und nicht bei den genannten 900.000 Euro.

Für die Richtigkeit der Recherchen des SWR spricht, dass die Pensionsrückstellungen beim Klinikum Stuttgart vom Jahresabschluss 2015 zum Jahresabschluss 2016 um 2,6 Mio. Euro angestiegen sind, was zum allergrößten Teil auf die Rückstellungen für die Pensionen des ehemaligen Geschäftsführers zurückzuführen ist. Allerdings hat der amtierende Krankenhausbürgermeister gegenüber im Krankenhausausschuss am 20. Juli mitgeteilt, dass dieser Anstieg auf eine falsche Berechnung der Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss 2015 zurückzuführen sei. Vor dem Hintergrund der Recherchen des SWR muss diese Aussage hinterfragt werden. Darüber hinaus muss rasch und objektiv festgestellt werden, wie hoch die Kosten der Aufhebungsvereinbarung tatsächlich waren und ob sie tatsächlich mehr als doppelt so hoch ausfallen, wie gegenüber dem Gemeinderat dargestellt.

Deshalb beantragen wir:

  • Dieser Antrag kommt auf die Tagesordnung der Sitzung des Krankenhausausschusses am 12. Oktober.
  • Der Krankenhausausschuss beauftragt einen Wirtschaftsprüfer mit einer Sonderprüfung der Aufhebungsvereinbarung mit dem ehemaligen Geschäftsführer des Klinikums.
  • Die Sonderprüfung soll ermitteln,
    • wie hoch die Kosten der Aufhebungsvereinbarung tatsächlich waren,
    • ob die Pensionsrückstellungen für den damaligen Geschäftsführer im Jahresabschluss 2015 tatsächlich falsch ermittelt worden sind und wie hoch sie tatsächlich hätten ausfallen müssen,
  • Die Wirtschaftsprüfer sollen die Aufhebungsvereinbarung im Einzelnen und ihre Ermittlungsergebnisse im Krankenhausausschuss am 16. November 2018 präsentieren.
  • Die Stadtverwaltung berichtet am 12. Oktober über ihre Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft zu der Frage, wie mit dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom Dezember 2015 umzugehen sei.
 

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