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Anträge September 2018


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Städtebauliche Erneuerung und Mieterschutz zusammenbringen: Ergänzungsantrag zur GRDrs 637/2018

28. September 2018

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS

In einer gemeinsamen Sitzung von Sozial- und Gesundheitsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Technik hat der Gemeinderat diskutiert, wie eine soziale Verdrängung von Mieterinnen und Mieter aus ihren Stadtquartieren verhindert werden kann. Unter anderem ging es um die Frage, wie in Sanierungsgebieten das Ziel der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden kann, ohne durch zu stark steigende Mieten Mieterinnen und Mieter mit geringerem Einkommen zu verdrängen, weil sie sich die neuen Mieten nicht mehr leisten können.

Teil der Diskussion waren auch Anträge von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD und SÖS-Linke-Plus, die sich mit der Möglichkeit befasst haben, am Stöckach zusätzlich zur Sanierungssatzung eine Erhaltungssatzung zu beschließen bzw. wie Zuschüsse zu einzelnen Modernisierungsmaßnahmen auch an strengere Vorgaben zur Miete nach Modernisierung gekoppelt werden können bzw. wie generell mehr Erhaltungssatzungen in Stuttgart zum Zug kommen können.

In der Mitteilungsvorlage 647/2016 hat die Verwaltung ihrerseits Maßnahmen angekündigt, mit denen soziale Verdrängung auch durch städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen verhindert werden soll.

In der GRDrs 650/2018 zum Beschluss des neuen Sanierungsgebiets Stuttgart 31 – Kaltental schlägt die Verwaltung vor, dass parallel zur Sanierungssatzung auch ein Sozialplan aufgestellt werden soll. Wir unterstützen diesen Vorschlag und aus unserer Sicht kann dieses Pilotvorhaben generell auch bei allen weiteren neuen Sanierungsgebieten angewandt werden.

Aus diesem Grund beantragen wir folgende Punkte:

  1. Der Beschlussteil der GRDrs 637/2018 (Jahresprogramm der städtebaulichen Erneuerung - Bewilligung im Programmjahr 2018 - Prioritäten 2019 und Ausblick) wird um folgenden Punkt 4 ergänzt: „In zukünftigen Sanierungsverfahren wird ein Sozialplanverfahren nach § 180 BauGB durchgeführt, um soziale Maßgaben für die spätere Sanierung festzulegen.“
  2. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Technik bis zum Ende des Jahres über Möglichkeiten, Erhaltungssatzungen für Sanierungsgebiete festzulegen, mit denen Modernisierungsmaßnahmen der städtebaulichen Erneuerung weiter ermöglicht werden, mit denen aber auch der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen eingeführt wird. 
 

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