Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Facebook Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Instagram Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rathaus bei Youtube

Anträge September 2019


Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht


Vorläufiger Schlussbericht über die Ergebnisse des Ausschusses zur Akteneinsicht International Unit Klinikum

18. September 2019

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, SPD-Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion

Der Gemeinderat hat nach § 24 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen und die Gemeindeverwaltung zu kontrollieren. Hierfür wird dem Gemeinderat in § 24 Absatz 3 der Gemeindeordnung das Recht auf Akteneinsicht eingeräumt.

Mit der am 27. September 2018 vom "alten Gemeinderat" beschlossenen Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses sowie mit dem vom "neuen Gemeinderat" am 25. Juli 2019 beschlossenen Fortführung des Akteneinsichtsausschusses nimmt der Gemeinderat dieses Recht wahr.

Der Ausschuss hat die Aufgabe, Verantwortlichkeiten für Versäumnisse innerhalb des zwischenzeitlich aufgelösten Geschäftsbereichs "International Unit" des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart der Landeshauptstadt, damit im Zusammenhang stehende Pflichtverletzungen sowie diesbezügliche Management- und Organisationsversäumnisse sowie die daraufhin ergriffenen Maßnahmen zur Aufarbeitung der Vorgänge aufzuarbeiten.

Das Zwischenergebnis dieser Arbeit liegt mit dem vorläufigen Schlussbericht und dem Sondervotum vor. In den Punkten 9 und 10 des vorläufigen Schlussberichts sind Fragen und Unterlagen aufgeführt, die dem Gemeinderat trotz mehrfacher Nachfragen nicht beantwortet bzw. zur Verfügung gestellt worden sind.

In Punkt 11 hat der Ausschuss eine Bewertung der Rahmenbedingungen der Arbeit des Ausschusses vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, dass der Gemeinderat nach der Diskussion des vorläufigen Schlussberichts und des Sondervotums am 19. September 2019 zu den folgenden Punkten Beschluss fasst:

  1. Der vorläufige Schlussbericht und das Sondervotum des Akteneinsichtsausschusses werden der Staatsanwaltschaft sowie der Rechtsaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt.
  2. Die Rechtsaufsichtsbehörde wird gebeten zu prüfen und dem Gemeinderat Auskunft zu geben zu folgenden Fragen:
    • ist die Gemeindeverwaltung dazu verpflichtet, dem Gemeinderat die unter Punkt 9.1 - 9.4.5 aufgeführten Fragen zu beantworten?
    • ist die Gemeindeverwaltung dazu verpflichtet, dem Gemeinderat Einsicht in die unter den Punkten 10.1 - 10.3 aufgeführten Akten zu gewähren?
    • sieht die Rechtsaufsichtsbehörde konkrete Möglichkeiten, die unter Punkt 11 aufgeführten Beschwernisse bei der Arbeit des Akteneinsichtsausschusses abzumildern?
    • wie ist die Abweichung des Protokolls vom gesprochenen Wort zu bewerten, die der Oberbürgermeister zur Sitzung der Vollversammlung am 28. März 2019 veranlasst hat, ohne dies zu dokumentieren und ohne den Gemeinderat darüber zu informieren?
  3. Der Gemeinderat fordert die Gemeindeverwaltung auf, den Mitgliedern des Akteneinsichtsausschusses bis auf weiteres die Einsicht in den bestehenden Aktenbestand zu ermöglichen.

 

 

 

Wir bei Facebook

Wir bei Instagram

Wir und die SPD