Wie ist der Stand der Dinge bei der für das dritte Quartal angekündigten Fortschreibung des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells?
27. September 2019
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
In der Stellungnahme zum Antrag 411/2018 hat die Verwaltung für das dritte Quartal 2019 eine Fortschreibung des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM) angekündigt.
Deshalb beantragen wir:
- Dieser Antrag kommt auf die Tagesordnung einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik Oktober 2019.
- Diese Sitzung findet als gemeinsame Sitzung mit dem WA statt.
- Die Verwaltung berichtet bei dieser Sitzung über den Stand der Dinge bei der für das dritte Quartal 2019 angekündigten Fortschreibung des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells.
- Bei der geplanten Fortschreibung sollten aus unserer Sicht die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
- die Evaluierung der bisherigen Erfahrungen mit dem SIM, wie es bei der Fortschreibung 2014 erfolgt ist (z.B. mit mit einer Übersicht der abgeschlossenen und laufenden Verfahren, strukturiert nach Regelverfahren und Verfahren mit modifizierten Konditionen sowie Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit des Modells)
- welche rechtlichen Möglichkeiten die Verwaltung für eine längere Miet- und Belegungsbindung von fünfzig Jahren sieht, wie das Schaffen von Baurecht mit einem Ankaufsrecht der Stadt für einen gewissen Prozentsatz der Grundstücke verbunden werden kann. wie sie die Vorgaben des Grundsatzbeschlusses zum SIM bei neuen Bebauungsplänen im gewerblichen Bereich bzw. mit gewerblichen Nutzungen (20- bzw. 30%-Quote für den Wohnungsbau) derzeit umsetzt, z.B. bei den geplanten Bauvorhaben an der Landhauskreuzung ("Projekt Bürocampus", vergleiche Stuttgarter Zeitung vom 18. März 2019) und ab welcher genauen Größenordnung bzw. genauen Schwellenwerten die Vorgaben für die Zahl geförderter Wohnungen bzw. für die eingesetzten Förderprogramme gilt.