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Dezember 2016


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Einkommensverbesserung, um Personal zu gewinnen

2. Dezember 2016

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 5. Dezember 2016 werden mit den Tagesordnungspunkten 4 bis 6 (Gewinnung und Erhaltung pädagogischer Fachkräfte in städt. Tageseinrichtungen für Kinder (GRDrs 638/16), Eingruppierung von Fachkräften im Gruppendienst – Ergebnisse der Schlichtung, Arbeitsmarktzulage Tarif + (GRDrs 749/2016)) die Weichen gestellt, ob wir rund 500 fehlen Kindertagesplätze belegen können. Die Eltern warten und haben einen Rechtsanspruch. Doch es fehlt uns weiterhin mit momentan 200 Stellen das Fachpersonal – Tendenz steigend. Bereits bestehende Interimsbauten können entweder nicht genutzt werden oder nicht mit der maximalen Gruppengröße nach belegt werden.


Stuttgart benötigt dringend Erzieherinnen und Erzieher. Um sich für einen Arbeitsplatz in der Landeshauptstadt entscheiden zu können, braucht es besondere Anreize. Da Stuttgart ein teures Pflaster für Normalverdiener ist und Wohnraum und Lebenshaltungskosten kaum bezahlbar sind, stellt auch die Bezahlung ein wesentliches Entscheidungskriterium dar. Die „Tarif+“-Zulage von 100.- € als Anreiz zur Personalgewinnung hat sich bewährt. Dadurch konnten entsprechend mehr Fachkräfte gewonnen werden.


Die Stadt hat es in der Hand tarifliche Zulagen zu zahlen oder sich im Rahmen des Tarifvertrags Optionen offen zu halten und dafür einzusetzen, die Arbeitsplätze und deren Aufgaben in einer Stadt neu zu bewerten. Die Richtlinien aus den 90er Jahren sind veraltet und spiegeln in keinster Weise mehr die gesellschaftlich veränderte Wirklichkeit ab. Dass es hier zu einem Schlichtungsverfahren kommen musste, wirkt schon sehr befremdlich, wenn die Stadt als Arbeitgeber hier kein Einsehen hat.


Wir beantragen:

  1. Die Schlichtungsempfehlungen zur Bezahlung der Fachkräfte in Tageseinrichtungen werden voll umgesetzt, das heißt: 
    • Auch Gruppenleitungen in VÖ-Einrichtungen werden nach S8b bezahlt.
    • Die Zweitfachkräfte in den Kinder- und Familienzentren werden ebenfalls nach S8b bezahlt.
    • Bezüglich der Zusatzfachkräfte in den Tageseinrichtungen prüft die Verwaltung, obderen Tätigkeit als Erzieher/innentätigkeit generell oder ggf. unter bestimmten Voraussetzungen zu bewerten ist. Das Ergebnis wird dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt.
  2. Auch die Tätigkeit der Zweitfachkräfte in den Tageseinrichtungen ist unter den gegebenen konzeptionellen und fachlichen Vorgaben als Erzieher/innentätigkeit grundsätzlich neu zu bewerten und eine entsprechende Machbarkeit zu prüfen. Die Verwaltung sucht nach verschiedenen Lösungsmöglichkeiten und benennt den finanziellen Rahmen in einer Vorlage für die entsprechenden Ausschüsse.
  3. Die Tarifzulage "Tarif+" für Erzieher/innen wird auch für Neueingestellte im Kalenderjahr 2017- bis zu einer erneuten Diskussion für die Haushaltsberatungen- in voller Höhe von 100.- € pro Monat für neu angestellte Mitarbeiter/innen gewährt.

 

 

 

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