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19. Dezember 2016
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs 2012 ist geregelt, dass vom Arbeitgeber verursachte Wege- und Umziehzeiten bezahlte Arbeitszeit sind. Dusch- und Umziehzeiten können aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen vom Arbeitgeber vorgeschrieben werden. Für ca. 640 Mitarbeiter des AWS trifft dies zu.
Einem Teil der Mitarbeiter kann dies innerhalb der täglichen Arbeitszeit gewährt werden. Bei einem Gros der Mitarbeiter ist dies aufgrund der Leistungsvorgaben des Eigenbetriebs nicht möglich. Zur Kompensation dieser zusätzlich AZV-Tage sind beim AWS 14,7 weitere Stellen notwendig. Von diesen 14,7 Stellen sind 10,4 Stellen gebührenfinanziert.
Die Personalvertretung des AWS hat im Februar mit einem Schreiben, die Umsetzung geltend gemacht, das Einvernehmen mit der Geschäftsführung des AWS liegt vor, wir fordern daher, dass das BAG-Urteil, vier Jahre nach der Urteilssprechung, nun so schnell wie möglich umgesetzt wird.
Wir schätzen die Arbeit der AWS-Mitarbeiter sehr. Uns ist es daher wichtig, dass ihnen die rechtlich zustehenden Dusch- und Umkleidezeiten gewährt werden.
Daher beantragen wir,
im Vorgriff auf den Stellenplan 2018/19 14,7 Stellen beim AWS zur Umsetzung des Gerichtsurteils zu Wege- und Umziehzeiten zu schaffen.