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19. Dezember 2016
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) sieht nach § 45 neu gefasste Regelungen für Freistellungen vor. Dieses Gesetz wird von der LHS Stuttgart jedoch nicht so umgesetzt, dass es der Mitbestimmung gerecht wird. Mit der Neuwahl der Personalräte am 7. Juli 2014 sind für die einzelnen Personalvertretungen höhere Ansprüche auf Freistellungen entstanden.
Höchste Zeit nachzubessern! Weil Freistellungen von Personalräten nicht zu Mehrbelastung für die verbliebenen Kollegen führen dürfen, beantragen wir:
Im Rahmen des kleinen Stellenplanverfahrens wird am 21. Dezember 2016 in der Sitzung des Verwaltungsausschusses die Stellenschaffung (div. Qualifikationen) für den vollständigen Stellenersatz der Freistellungen gemäß Personalvertretungsgesetz in Höhe von 4,325 Stellen zur Abstimmung gestellt.