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Februar 2018


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Korruption durch die International Unit des Klinikums: Falsche Personalentscheidungen der Verwaltungsspitze im Dezember 2015

9. Februar 2018

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, FDP 

Stuttgarter Nachrichten und Stuttgarter Zeitung berichten von einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Der frühere Leiter der Abteilung der Internation Unit des Klinikums Stuttgart, auf dem laut Rechnungsprüfungsamt "das Geschäftsmodell der International Unit fast ausschließlich aufgebaut war", hatte gegen seine fristlose Kündigung im März 2017 (!) geklagt und damit - so der Zeitungsbericht - zumindest teilweise Erfolg. Die ordentliche Kündigung sei zwar in Ordnung gewesen, nicht aber die fristlose Kündigung. Zur Begründung führt der Richter an, dass die Stadt die gesetzlich vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist von der ersten Kenntnis der kündigungsrelevanten Sachverhalte bis zur erfolgten Entlassung nicht eingehalten habe. Diese Frist sei ab Dezember 2015 gelaufen, weil zu diesem Zeitpunkt das Rechnungsprüfungsamt Regelverstöße moniert habe.

Aus der Einsichtnahme in bestimmte dem Gemeinderat zur Verfügung gestellten Unterlagen wissen wir, dass das Rechnungsprüfungsamt (RPA) den Oberbürgermeister am 18. Dezember 2015 in einem ausführlichen Bericht über die Ergebnisse einer Prüfung informiert hat, die zwischen Anfang November 2015 und dem 17.12.2016 stattgefunden hat. In diesem Bericht weist das RPA u.a. auf die folgenden Punkte hin:

  • ein Auftrag im Zusammenhang mit dem Libyen-Geschäft wurde dem Krankenhausausschuss nicht vorgelegt, obwohl dies zwingend erforderlich gewesen wäre;
  • gegen den Geschäftsführer des Klinikums sollten Schadenersatzansprüche geprüft werden;
  • die dem Leiter der International Unit bereits ausgezahlten Erfolgsbeteiligungen für 2014 sollten zurückgefordert werden.

Diesem Bericht des RPA waren weitere Berichte hinzugefügt, die auf weitere gravierende Missstände und Regelverstöße durch den Geschäftsführer des Klinikums und den Leiter der Internation Unit hinwiesen.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, dass der Oberbürgermeister und/oder der ehemalige Krankenhausbürgermeister in der Sitzung des Krankenhausausschusses im März und in der Vollversammlung im März oder im April den Gemeinderat darüber informieren, warum die Verwaltungsspitze in der zwei-Wochen-Frist ab dem 18.12.2015 weder gegenüber dem Leiter der Internationalen Abteilung noch gegenüber dem Geschäftsführer des Klinikums eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat.

 

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