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18. April 2016
Bei der Diskussion um die neuen Anlagerichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) kam die Frage auf, was genau die Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit gemäß Ziffer der Anlagerichtlinien bedeutet. Der erste Bürgermeister wollte hierzu Gespräche mit den Investmentgesellschaft führen und bot an, über die Ergebnisse der Gespräche im Verwaltungsausschuss zu informieren.
Wir fragen deshalb:
Wir beantragen, dass in einer Sitzung des Verwaltungsausschuss vor den Sommerferien 2016 über die konkreten Vorstellungen der Stadtverwaltung zur Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit berichtet wird.