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Anträge April 2016


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Die Geldanlagen der Stadt und der SVV sollen nachhaltig sein: was heißt das konkret?

18. April 2016

Bei der Diskussion um die neuen Anlagerichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) kam die Frage auf, was genau die Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit gemäß Ziffer der Anlagerichtlinien bedeutet. Der erste Bürgermeister wollte hierzu Gespräche mit den Investmentgesellschaft führen und bot an, über die Ergebnisse der Gespräche im Verwaltungsausschuss zu informieren.

Wir fragen deshalb:

  1. In welchen Aktienwerten hat die Landeshauptstadt bzw. die SVV zum 31.12.2015 im Einzelnen mit welchen Werten investiert?
  2. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Anlagerichtlinien der Stadt Münster und des Norwegischen Pensionsfonds?
  3. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Forderungen von "Divest Stuttgart" zu den Geldanlagen der Stadt bzw. der SVV?

Wir beantragen, dass in einer Sitzung des Verwaltungsausschuss vor den Sommerferien 2016 über die konkreten Vorstellungen der Stadtverwaltung zur Beachtung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit berichtet wird.

 

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