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Anträge Juli 2016


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Flüchtlingsbetreuung: Auch in der Anschlussunterbringung braucht es einen guten Betreuungsschlüssel

1. Juli 2016

In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 wurde ein interfraktioneller Antrag auf Senkung des Betreuungsschlüssel auf 1:120 von der Mehrheit des Gemeinderates unter anderem mit der Argumentation abgelehnt, dass das Land die Refinanzierung der Flüchtlingsbetreuung neu regeln wolle und sodann damit auch eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels einhergehen würde.

Nach unserem Kenntnisstand ist es nun in der Tat so, dass das Land für die vorläufige Unterbringung einen Betreuungsschlüssel von 1:110 finanziert und die Verwaltung diesen Schlüssel auch dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen will. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen.

Aber: Neben dieser erfreulichen Veränderung obliegt – wie bisher – der Betreuungsschlüssel in der Anschlussunterbringung der Hoheit der dafür verantwortlichen Stadt- und Landkreise. Für Stuttgart bedeutet dies, dass für die Anschlussunterbringung auch weiterhin der Schlüssel von 1:136 gilt, es sei denn, man änderte ihn.

Eine auf den ersten Blick plausibel erscheinende Zusammenfassung der beiden Betreuungsschlüssel, die rein rechnerisch (Stand Juli 2016) bei 1:123 läge, bildet jedoch nicht die Realität ab und ist auch deshalb nicht zulässig, weil die Asylverfahren nach Aussage des BAMF nur noch wenige Monate dauern. „Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Anträge, die in den letzten 12 Monaten gestellt wurden (seit 01.04.2015), liegt bei nur noch bei 3,6 Monaten.“ (Quelle: www.bamf.de).

Das heißt: Der Schlüssel von 1:110 gilt wenige Wochen und Monate und er ändert sich dann von heute auf morgen zu 1:136 in der Anschlussunterbringung. Der vermeintlich gute Schlüssel von rund 1:120 verschlechtert sich ganz rasch degressiv Richtung 1:136. Spätestens im kommenden Jahr wird das Gros der Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung sein.

In der Anschlussunterbringung gilt jedoch damit de facto weiterhin der Schlüssel von 1:136. Wir halten dies für sehr problematisch, weil der Anschlussunterbringung im Hinblick auf die von Allen gewünschte Integration der Flüchtlinge die entscheidende Funktion zukommt.

Sprachförderung, Hinführung zu Qualifizierung, Ausbildung und Arbeit sowie die Begleitung der Integration der Kinder in Kita und Schule können mit einem Personalschlüssel von 1:136 in der gewünschten Weise nicht geleistet werden, zudem sich die psychosozialen Betreuungserfordernisse auch in der Anschlussunterbringung fortsetzen.

Die gesamte soziale Betreuung bleibt eine enorme Aufgabe, da bis auf weiteres mangels Individualwohnraum die Mehrzahl der in der Anschlussunterbringung untergebrachten Flüchtlinge in den Systembauten und großen Unterkünften verbleiben wird. Die Verwaltung selbst hatte in der Gemeinderatsdrucksache 617/2015 aus fachlichen Gründen für einen Betreuungsschlüssel von 1:120 plädiert.

Schließlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass diese Degression des Betreuungsschlüssels die Träger vor große Probleme hinsichtlich der Personalplanung stellt. Diese Situation kann nach unseren Recherchen auch durch die in den Haushaltsberatungen beschlossenen zusätzlichen Mittel von 200.000 Euro p.a. nicht aufgefangen werden.

Wir beantragen deshalb:

  1. Neben dem vom Land refinanzierten Betreuungsschlüssel von 1:110 für die vorläufige Unterbringung erarbeitet die Verwaltung gemeinsam mit den Betreuungsorganisationen ein Betreuungskonzept für die Anschlussunterbringung auf der Basis eines Betreuungsschlüssels von 1:120.
  2. Die Verwaltung zeigt auf, in welchem Umfang die im Doppelhaushalt beschlossenen 200.000 Euro p.a. hierfür verwendet werden können.
  3. Die Verwaltung stellt dar, welche Mittel bis Ende des Jahres 2017 zur Verfügung stehen müssen, um in der Anschlussunterbringung einen Betreuungsschlüssel von 1:120 realisieren zu können.
 

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