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Luxus Anwohnerparken? Parkgebühren sollen auf den Prüfstand

Veröffentlicht am 24.04.2015 in Pressemitteilungen

Die Parkgebührenregelung für die Anwohner in Stuttgart-Mitte soll nochmal auf den Prüfstand. Dies beantragt die SPD im Stuttgarter Rathaus, nachdem ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.12.2009 bekannt geworden ist, in dem bei der Berechnung des Parkraums andere Parameter als in Stuttgart angewendet werden.

„Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirks Mitte genauso wie diejenigen in anderen Innenstadtbezirken behandelt werden und deshalb einen Parkausweis für 30,70 Euro erhalten sollen“, argumentiert Hans H. Pfeifer, der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion.

„Die Begründung, dass aufgrund der Parkhäuser in der City kein Parkplatzmangel herrsche, ist für uns nicht nachvollziehbar. Kostenpflichtige Parkhäuser sollten nicht eingerechnet werden, wie auch der Verwaltungsgerichtshof in München geurteilt hat.“

Die Verwaltung wird nun aufgefordert, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs dahingehend zu prüfen, ob sich daraus Veränderungen der städtischen Haltung bezüglich des Parkraummanagements Mitte und der entsprechenden Gebührenhöhe ergeben.

Bereits im Dezember forderten die Sozialdemokraten, dass für den Parkausweis in der Gebührenzone City nicht 400 Euro, sondern 30,70 Euro verlangt werden, wie in den anderen Gebieten der Parkraumbewirtschaftung auch. Jedoch konnte die SPD mit ihrer Forderung bislang keine Mehrheit finden.

 

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