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Pflegekräfte für unser Klinikum sichern. Bessere Bezahlung durch eine Vorweggewährung von Gehaltsstufen.

Veröffentlicht am 03.05.2022 in Pressemitteilungen

Eine Pressemeldung der SPD & GRÜNEN Gemeinderatsfraktionen Stuttgart

Die beiden Mitglieder des Verwaltungsrates des Klinikums Stuttgarts, Gabriele Nuber-Schöllhammer von den Grünen und Dr. Michael Jantzer von der SPD, legen einen konkreten Beschlussantrag für die anstehenden Beratungen im Verwaltungsrat und im Gemeinderat vor.

 „Wir können uns eine Vorweggewährung von Gehaltsstufen in der Größenordnung von einer Gehaltsstufenvorweggewährung auch für Pflegerinnen und Pfleger des Klinikums vorstellen“, so die beiden Verwaltungsratsmitglieder. Aus ihrer Sicht sollte das Klinikum, analog zum Robert-Bosch-Krankenhaus, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Der Wettbewerb um Fachkräfte im Bereich der Krankenpflege ist schon heute voll im Gange. Durch hohe Mieten und Lebenshaltungskosten sind besonders Ballungsräume wie Stuttgart betroffen. Der aktuelle Tarifvertrag lässt nun unter bestimmten Randbedingungen eine Gehaltsstufenvorweggewährung zu. Durch diese Maßnahme des Robert-Bosch-Krankenhauses konnte die Fluktuation von 20 Prozent auf 10 Prozent gesenkt werden. Die jährlichen Mehrkosten für die Maßnahme betrug rund 4 Millionen Euro. Jedoch konnte gleichzeitig eine Reduktion der Leasingkosten von 7,1 Millionen auf 3,5 Millionen Euro erreicht werden, wie die Stuttgarter Zeitung am 19. April 2022 berichtete.

Mit der Vorweggewährung möchten SPD und Grüne dazu beitragen, dass die hervorragende Arbeit im Klinikum Stuttgart gesichert bleibt. So stellen sie fest, dass auch in den angespannten Zeiten der Pandemie ein einwandfreier Betrieb und ein großes Engagement der Mitarbeitenden im Klinikum in der Stadt wahrgenommen wurde. Diese besonderen Herausforderungen, die gleichzeitig einhergehen mit einer angespannten Personalsituation, wollen die Antragsteller anerkennen. Dies soll sich auch im Gehalt der Mitarbeitenden widerspiegeln.

Um einen guten Lösungsvorschlag zur erhalten, möchte die Antragssteller die Ausgestaltung in die Hände des Verwaltungsrates legen. Besondere Beachtung müssen beispielsweise die Bereiche der OP-, Amnesie-, geschlossene Psychiatrie- und Intensivpflege sowie Hebammen und Assistenten der Neuroradiologie finden. Hier hat der Gemeinderat bereits in 2018 eine außertarifliche Zulage von bis zu 400 Euro beschlossen.

Da die Krankenkassen gegen den Schiedsspruch vor Gericht gegangen sind, muss das Klinikum jährliche Rückstellungen von etwa 4,3 Millionen Euro bilden. Diese Rückstellungen sind im Nachtragshaushalt für das Klinikum zu bilden, haben jedoch keine Auswirkungen auf die Liquidität und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht auf den städtischen Haushalt. Wie auch die Klinikleitung des RBK sind die Antragssteller sehr zuversichtlich, dass diese Maßnahme auch vor Gericht Bestand haben wird und aus zweierlei Sicht eine gute Lösung gefunden werden kann: Die Kosten für Leasingkräfte werden weiter sinken und die gute Versorgung bleibt gesichert.

 

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