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November 2016


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International Unit – ein rechtsfreier Raum im Klinikum Stuttgart?

7. November 2016

 Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion 

"Der Krankenhausausschuss blickte in den Abgrund" beim Bericht des jetzt zuständigen Ersten Bürgermeisters über die Machenschaften der International Unit im Klinikum Stuttgart – so die Stuttgarter Zeitung. Laut EBM Föll sollen in strafrechtlicher, zivilrechtlicher und arbeitsrechtlicher Hinsicht auch Regress- und Haftungsansprüche gegen Beteiligte geprüft werden.

Wir begrüßen ausdrücklich eine stringente und vorurteilsfreie Untersuchung in alle Richtungen. Ergänzend dazu bitten wir zur Gesamtbeurteilung der Vorgänge um Beantwortung folgender Fragen:

  • Von wem wurde mit welchem Auftrag sowie mit welchen Zuständigkeiten, Vollmachten und Kontrollinstanzen die International Unit initiiert und umgesetzt?
  • Wie war deren Organisationsstatus innerhalb des Klinikums definiert? Wie bzw. durch wen hat sich dies im Laufe der Zeit verändert?
  • Über welche Konten wurden die Millionensummen abgewickelt, da offensichtlich das klinikinterne Controlling über Jahre hinweg entweder nichts bemerkte oder wegschaute?
  • Von wem wurden in den Jahren 2013 und 2014 die Verträge mit Libyen und Kuwait initiiert?
  • Was wurde ab dem Jahr 2014 von den Verantwortlichen im bzw. für das Klinikum in die Wege geleitet, als das städtische Rechnungsprüfungsamt Probleme benannt hat? Wie lange wurde das bis dahin geübte Behandlungs- und Abrechnungsverfahren fortgesetzt?
  • Obgleich die Prüfung und die Klärung der Vorgänge noch im Gange sind, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass eine im städtischen Bereich eigentlich nicht vorstellbare Misswirtschaft mit der Konsequenz von Millionenschäden für den Steuerzahler stattgefunden hat. Überdies geht der Vorgang einher mit einem dramatischen Image- und Vertrauensverlust in die städtischen Organe und des städtisches Klinikums. Die ehrlich und verantwortungsvoll um die medizinische Versorgung unserer Bürger besorgten und tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Klinikum haben dies nicht verdient.

Deshalb ist eine umfassende und sorgfältige Aufklärung genauso notwendig wie die neue Definition von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Klinikum. Die Misswirtschaft hat eine solche Dimension erreicht, dass wir uns einen Antrag zur Einsetzung eines Ausschusses zur Akteneinsicht (§ 24,3 GO) im Krankenhausausschuss vorbehalten.

 

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