Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht
25. November 2016
Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion
Im HH2016/2017 wurde ein Großteil der in der WA-Klausur zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und zu den Arbeitsgelegenheiten besprochenen Maßnahmen beschlossen. Sehr erfreulich war die hohe Übereinstimmung im Gemeinderat, hier endlich wieder ein besseres Angebot zu ermöglichen.
Wir sind von einer kurzfristigen Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ausgegangen, um auch bei den Trägern Rechtssicherheit insbesondere für das Personal zu gewährleisten. Leider ging die Umsetzung nur sehr schleppend voran oder erfolgte bis heute nicht. Mit den Anträgen 58/2016 (26.2.2016) und 127/2016 (22.4.2016) forderten wir die Stadtverwaltung auf, die beschlossenen Maßnahmen zügig umzusetzen und über den Umsetzungsstand zu informieren. Immer hatte man bei der Information der Stadt das Gefühl, in Kürze sind die Maßnahmen umgesetzt. Jetzt müssen wir leider kurz vor Jahresende feststellen, dass es Maßnahmen gibt, die noch nicht umsetzt sind oder bei denen die Zuweisung von Teilnehmern deutlich hinter den geplanten Teilnehmerzahlen zurück bleiben. Stellvertretend seien der Stromsparcheck und das Abstimmungsgespräch für Arbeitsgelegenheiten in der Suchthilfe genannt.
Wir wollen, dass der Träger auch kurzfristig ein qualifiziertes Angebot sicherstellt, wenn wir Maßnahmen beschließen. Dazu ist Fachpersonal nötig. Es stellt sich die Frage, wie ein Träger dies finanzieren soll, wenn er keine Rechtsicherheit hat und bisher keine finanzielle Unterstützung für verspätete endgültige Beauftragung beziehungsweise zu kleine Teilnehmerzuweisungen bekommt. Ferner war der Wunsch nach längeren Bewilligungszeiten für Träger zu den Maßnahmen im WA da, um eine höhere Planungssicherheit und Qualität bei den Trägern sicherzustellen.
Wir stellen folgende Fragen:
Da das Haushaltsjahr 2016 zu Ende geht und es aus unserer Sicht dringenden Handlungs- und Umsetzungsbedarf gibt, bitten wir um kurzfristige schriftliche Beantwortung der Fragen sowie einen Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil des SGA, sofern Vertragsinternas nicht ausdrücklich eine nichtöffentliche Befassung erzwingen.