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Oktober 2016


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Temporäre Spielstraßen - eine Alternative für fehlende Spielflächen?

14. Oktober 2016

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion


Im Stadtbezirk Stuttgart Mitte mangelt es schon seit Jahren an Spielplätzen für Kinder und Bolzplätzen für Jugendliche. Es steht gerade mal ein Drittel der Spielfläche zur Verfügung, die der Spielflächenleitplan vorsieht. Zum Teil fehlt einfach der Platz für weitere Spielflächen. Die Bezirksvorsteherin von Mitte äußerte in der Presse zu diesem Problem, man müsse den öffentlichen Raum neu denken.

Andere Städte gehen diesen Weg. Dort erobern Kindern zeitlich begrenzt den Straßenraum zurück, mit temporären Spielstraßen. Hierbei wird ein Straßenabschnitt für einen Tag oder ein paar Stunden in der Woche für den Autoverkehr gesperrt und als Spiel- und Begegnungszone genutzt. Die Zufahrt für den Lieferverkehr, Rettungsdienste, Reinigungs- und Müllfahrzeuge sowie für gehbehinderte Anwohner und Anwohnerinnen bleibt aber gewährleistet.

Für eine temporäre Sperrung sind im Vergleich zur Spielstraße keine aufwändigen Umbauten notwendig, so dass diese mit einem geringen zeitlichen und finanziellen Aufwand realisiert werden kann. Zudem ist der Wegfall von
Parkplätzen nur temporär.

Die Spielstraße auf Zeit bietet den Kindern mehr Freiraum in ihrem Wohnumfeld. Sie können gemeinsam mit Spielkameraden die Nachbarschaft erkunden, "vor der Haustür" Ballspielen, Rad- und Rollschuhfahren oder Gummitwist spielen. Dabei werden Motorik, Sozialverhalten, Selbstbewusstsein, räumliche Vorstellungskraft, sowie Kreativität gefördert. Auch ist eine Zusammenarbeit mit den Mobifanten vorstellbar.

Deshalb beantragen wir:

  • Die Verwaltung berichtet über die Erfahrungen aus anderen Kommunen, welche die temporäre Spielstraßen bereits umgesetzt haben, z. B. Bremen. 
  • Sie stellt dar, wie, wo und mit welchem finanziellen Aufwand in Stuttgart temporäre Spielzonen realisiert werden können.
  • Sie prüft, inwieweit eine Zusammenarbeit mit den Mobifanten bzw. mit Schulen und Kitas während der Sperrung möglich ist.
 

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