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30. September 2016
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Das Arbeitsverhältnis ist ein wichtiges Element für ein selbstbestimmtes Leben und bildet das Fundament für eine gesicherte Lebensplanung.
Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis verstanden. In gewissen Situationen, wie vorübergehenden Arbeitsspitzen oder Vertretungen bei längerer Abwesenheit, kann von diesem Normalarbeitsverhältnis abgewichen und ein sachlich begründetes zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Eine Befristung zur Umgehung des Kündigungsschutzes gibt es als Sachgrund nicht.
Am 1. Mai 1985 und fortgeschrieben im Teilzeit- und Befristungsgesetz wurde die Möglichkeit einer sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen geschaffen, um Arbeitgeber ein leicht handhabbares Instrument zur schnellen Personalbeschaffung bei Auftragsspitzen zu geben. Nicht angedacht war, Arbeitsplätze, bei denen das ausreichende Arbeitsvolumen absehbar ist, als befristetes Arbeitsverhältnis darzustellen oder gar den Kündigungsschutz zu umgehen.
Bei der Stadtverwaltung und in den Eigenbetrieben ohne Klinikum arbeiten rund 1.185 Beschäftigte (10,6% der Belegschaft) in befristeten Arbeitsverhältnissen. Das ist für eine Verwaltung mit einem einigermaßen gut einschätzbaren Arbeitsvolumen eine hohe Zahl.
Sehr verwundert haben uns die sachgrundlosen Befristungen beim Amt für öffentliche Ordnung. Hier wird die sachgrundlose Befristung nicht wegen schwer einzuschätzendem Arbeitsvolumen, sondern zur Umgehung des Kündigungsschutzes angewandt. Wir halten dies für falsch und sind der Meinung, dass dieses Vorgehen der Vorbildfunktion einer Stadtverwaltung nicht gerecht wird.
Wir beantragen:
Die Verwaltung legt dem Verwaltungsausschuss eine Aufstellung der befristeten Arbeitsverhältnisse nach Art und Sachgründen vor.
Die sachgrundlosen Befristungen zur Umgehung des Kündigungsschutzes werden entfristet.