So zahlen Familien mit Familiencard ab dem 1. August 600 Euro weniger Kitagebühren pro Jahr. Außerdem sollen mehr Stuttgarter Kitas zusätzliches Geld für die Elternarbeit und die individuelle Förderung der Kinder bekommen.
13. Oktober 2017
Doppelhaushalt 2018/19 – SPD-Fraktion stellt Haushaltsanträge vor
Die SPD-Fraktion Stuttgart will Familien mit Kindern mit besseren Angeboten in Kitas unterstützen und finanziell durch die Abschaffung der Kitagebühren entlasten. Wichtig ist den Sozialdemokraten, dass der Ausbau der Kinderbetreuung weitergeht. Der größte Engpass sei dabei das Personal, weshalb die SPD einen Bonus von 3.000 Euro für Ausbildungsplätze in diesem Bereich vorschlägt. Dafür sollen insgesamt eine Mio. Euro zusätzlich eingestellt werden. Die SPD schlägt auch vor, Kitas mit vielen Kindern aus ärmeren Familien zu Kinder- und Familienzentren auszubauen.
Neben diesen Investitionen in mehr Qualität schlägt die SPD-Fraktion ganz grundsätzlich vor, den Besuch von Kindertageseinrichtungen Schritt für Schritt beitragsfrei zu stellen. Gerade Familien mit Kindern würden unter den steigenden Lebenshaltungskosten in Stuttgart, vor allem fürs Wohnen, leiden. Angesichts der guten finanziellen Lage der Stadt sei eine echte Entlastung der Familien mit Kindern finanzierbar. In einem ersten Schritt könnten wir alle Familien mit der Familiencard von den Kitagebühren befreien.
Die Haushaltsanträge zum Thema Kinderbetreuung in der Übersicht:
19. Oktober 2017
Doppelhaushalt 2018/19 – Rede des Fraktionsvorsitzenden Martin Körner
„Und: ja, wir wollen, dass Familien mit Kindern finanziell entlastet werden und wollen mit den Familien anfangen, von denen ich gerade gesprochen habe – Familien mit Familiencard. Da geht es in einem ersten Schritt vielleicht um 5.000 Kindergarten-Kinder in Stuttgart. Wir als SPD sind der Meinung, dass wir für diese Familien etwas tun sollten, und zwar finanziell etwas tun sollten. Für sie soll das Leben in Stuttgart eben nicht ein Armutsrisiko sein. Wir wollen, dass diese Familien keine Kitagebühren mehr bezahlen. Das kann eine Entlastung von um die 2.000 Euro bringen, netto, pro Jahr, das bringt also richtig was. Langfristig wollen wir, dass der Besuch einer Stuttgarter Kita kostenfrei für alle ist, weil eine gute Bildung und Erziehung für Kinder nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf.“
1. August 2018
Am Ziel: Familien mit Familiencard zahlen 600 Euro weniger Kitagebühren pro Jahr
„Mit Wirkung vom 1. August 2018 werden die monatlichen Gebühren für 3- bis 6-jährige Kinder von Familien mit Familiencard für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart um pauschal 50 Euro pro Monat ermäßigt, Familien mit drei und mehr Kindern mit Familiencard werden von den Gebühren für die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder vollständig befreit.“ (Pkt. 3 des Beschlussantrags 150/2018)
Komplette Streichung der Kitagebühren für Familiencard-Besitzer und bessere Bezahlung von Erzieher/innen, die ihre Ausbildung gerade abgeschlossen haben.
Das Geld, das vom Bund mit dem neuen Gute-Kita-Gesetz und vom Land für die frühkindliche Bildung kommt, möchten wir für Qualitätsverbesserungen und eine nochmalige Absenkung der Familiencard-Gebühren verwenden.
Bessere Eingruppierung von Erzieher/innen
SPD-Fraktion fordert mehr Geld für Erzieher/innen, stößt mit Vorschlag aber auf Widerstand
Wir wollen unsere Auszubildenden als pädagogische Fachkräfte erhalten. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Auszubildende, die ihre sogenannte Praxis-integrierte-Ausbildung (PiA) abgeschlossen haben, beim Berufseinstieg in die Stufe 2 eingruppiert werden. Ansonsten verstehen wir jede Fachkraft, die sich wegen der besseren Bezahlung ins Umland abwerben lässt.
Schon zur Haushaltsberatung 2018/19 haben wir die Höhergruppierung in Stufe 2 gefordert (siehe Antrag 566/2017), haben jedoch keine Mehrheit dafür erhalten.
Durchsetzen konnten wir jedoch, dass PiA-Auszubildende nicht mehr zu 25% auf den förderfähigen Stellenschlüssel angerechnet werden. Dies schafft personelle Kapazitäten in Kitas und fördert den Ausbau der Ausbildungsplätze. (siehe Antrag 74/2018 und die darauffolgende Vorlage der Stadtverwaltung 489/2018).