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Unser Programm für Stuttgart (2014-2019)


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Wohnen als Grundrecht

Bezahlbarer Wohnraum ist ein Grundrecht. Die Mieten und Nebenkosten sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Menschen mit geringem Einkommen und vor allem Familien haben es in Stuttgart schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Dies gefährdet nicht nur das soziale Gleichgewicht in der Stadt. Es behindert auch den Zuzug dringend benötigter Fachkräfte. Deshalb muss sich die Stadt stärker als bislang für ein ausreichendes und bezahlbares Wohnungsangebot einsetzen.

Eine weitere Herausforderung ist der Erhalt und die Sanierung des Wohnungsbestandes. Gerade bei Altbauwohnungen besteht noch ein hohes Energieeinsparpotenzial.

1. Bündnis für Wohnen

Wir wollen, dass in Stuttgart in den nächsten 10 Jahren 20.000 Wohnungen neu entstehen, davon ein Drittel öffentlich gefördert. Zur Realisierung dieses Ziels muss ein „Bündnis für Wohnen“ unter Leitung des Oberbürgermeisters geschlossen werden. An diesem sollen alle wichtigen Akteure des Wohnungsbaus in Stuttgart beteiligt werden, also Wohnungsbau­gesellschaften, Wohnungsverbände, zuständige Ämter, Stadtbezirke, Mieterverein und Hausbesitzerverein. Aufgabe des Bündnisses soll die Festlegung von Zielvereinbarungen mit allen Beteiligten für die zu schaffenden Wohnungen sein sowie deren regelmäßige Überprüfung und Nachjustierung.

Als Beitrag der Stadt zur Erreichung der Wohnungsbauziele soll eine aktivere Bauland­politik betrieben werden. Bei neuen Bebauungsplänen muss den Investoren ein verbindlicher Anteil von zunächst 20 Prozent gefördertem Wohnungsbau vorgeschrieben werden. Der Anteil soll in den nächsten Jahren auf 30 Prozent ansteigen. Auf städtischen Grundstücken muss der Anteil von gefördertem Wohnungsbau 50 Prozent betragen.

2. Die SWSG und Wohnungsbaugenossenschaften als Rückgrat einer sozialen Wohnungspolitik

Das Rückgrat der sozialen Wohnungsversorgung in Stuttgart sind die Wohnungsbaugenos­senschaften und -gesellschaften sowie die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG). Der zentrale Auftrag der SWSG ist es, „Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zu schaffen“, insbesondere für mittlere und untere Einkommens­schichten.

Die SPD sieht die Aufgabe der Stadt daher darin, die SWSG in diesem schwierigen Marktum­feld zu befähigen, ihren sozialen Auftrag zukünftig noch stärker erfüllen zu können und eine ausreichende Bestanderneuerungsquote weiterhin erreichen zu können Neben der Bestandserneuerung muss der soziale Mietwohnungsbau wieder Schwerpunkt der Gesellschaft sein. Der Erfolg der SWSG soll zukünftig nicht mehr allein am erzielten Unternehmensgewinn gemessen werden, sondern an den neu entstandenen geförderten Wohnungen und an der sozialverträglichen Modernisierung des Bestandes.

3. Aktive Baulandpolitik betreiben

Bei der Vergabe städtischer Grundstücke soll nicht der erzielbare Kaufpreis, sondern die Realisierung der wohnungspolitischen Ziele der Stadt entscheidend sein. Die Stadt wird auch verstärkt für den Wohnungsbau geeignete Grundstücke erwerben. Städtische Tochtergesellschaften dürfen zukünftig keine Mietwohnungen bzw. dafür geeignete Grundstücke mehr verkaufen oder privatisieren, damit sie in städtischer Verfügungsgewalt bleiben.

4. Wohnen im Alter

Jede fünfte Person (rd. 110.000) in Stuttgart ist 65 Jahre oder älter. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung auch in Stuttgart verstärkt. In gemeinsamer Anstrengung mit Wohnungseigentümern und Wohnungswirtschaftsunternehmen wollen wir darauf hinwirken, dass beim Bau oder der Sanierung von Wohnungen ein noch deutlicherer Schwerpunkt auf Barrierefreiheit gesetzt wird und selbstorganisierte Wohngemeinschaften oder betreute Wohnformen ausgebaut werden. Die Stadt hat in der Weiterentwicklung der Stadtteile einen noch stärkeren Blick auf ein barrierefreies Wohnumfeld zu legen.

5. Wohnungsnotfallhilfe Stuttgart

Die Wohnungsnotfallhilfe kümmert sich um wohnungslose Menschen und hilft ihnen wieder zurück in ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben. Sie kümmert sich um die Erstversorgung, medizinische Hilfen, die Sicherung der materiellen Existenz und eine Unterkunft für die Bedürftigen. Hier ist die Lage äußerst angespannt. Deshalb setzen wir uns generell dafür ein, dass der Bestand von sozial gebundenem Wohnraum aufgestockt wird. Im Speziellen ist aber für diese besondere Bedarfsgruppe ein festes Kontingent pro Jahr an Sozialwohnungen verbindlich zur Verfügung zu stellen. Dies muss Aufgabe der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWSG sein, die dafür durch die Stadt finanziell unterstützt wird. Dabei darf die Stärkung der Prävention von Wohnungsverlusten nicht vernachlässigt werden, wie z. B. die personelle Ausstattung der Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit.

Die Gründung des „Runden Tisches Wohnungsnotfallhilfe“ (Ämter, SWSG, freie Träger) ist ein richtiger Schritt. Er muss die Plattform zur Abhilfe der anstehenden Schwierigkeiten sein.

6. Regionale Wohnungspolitik

Zwischen der Stadt und der Region herrscht ein wohnungspolitisches Spannungs­verhältnis. Steigende Miet- und Wohnungspreise veranlassen viele, insbesondere junge Familien aus der Stadt in die Region zu ziehen. Andererseits trägt die Stadt fast ausschließlich die Lasten des sozialen Wohnungsbaus. Damit ist die sich dramatisch verschärfende Wohnungsknapp­heit in Stuttgart nicht nur ein soziales Problem. Sie ist für Stuttgart auch ein infrastruktu­relles und ökonomisches Problem. Wir setzen uns dafür ein, dass der Wohnungsmarkt in der Region Stuttgart ganz­heitlich betrachtet wird. Auf der Grundlage einer regionalen Bedarfsanalyse wollen wir Lösungsvorschläge zur Behebung des Wohnungsmangels in der Region entwickeln und umsetzen.

7. Bestandserhaltung und Mietpreisbremse

Laut Volkszählung standen im Mai 2011 in Stuttgart ca. 11.000 Wohnungen leer- ein nicht unerheblicher Teil davon aus Spekulationsgründen oder aus Wohlstandsgründen. Angesichts des drastischen Wohnungsmangels treten wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür ein, länger leer stehende Wohnungen mittels der Zweckentfremdungsverordnung wieder Wohnzwecken zuzuführen und die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume oder Ferienzimmer zu verbieten. Damit die Spekulation mit Mietwohnungen eingedämmt wird, soll die Stadt von der Möglichkeit Gebrauch machen, in Gebieten mit Erhaltungssatzung ( z. B. im Nordbahnhofviertel) die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu untersagen. Um extreme Mietpreissteigerungen in bestehenden Mietverträgen zu verhindern, setzt sich die SPD bei der Landesregierung für die umgehende Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 Prozent auf 15 Prozent in drei Jahren ein. Die von der SPD im Bund durchgesetzte Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen wird schon im Sommer 2014 im Gesetz stehen. Die SPD wird danach sofort dafür sorgen, dass die hierzu notwendigen Landesverordnungen beschlossen werden und damit die Mietpreise bei Wiedervermietung in Stuttgart auf zehn Prozent über dem Mietspiegelwert begrenzt werden. Da die hohen Neuvermietungsmieten von heute in den nächsten Mietspiegel eingehen, werden wir mittels der Mietpreisbremse auch den Anstieg zukünftiger Mietspiegel begrenzen und damit zur Eindämmung der Mietpreisexplosion beitragen.

 

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