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Wir in den Ausschüssen der Stadt Stuttgart

Einführung in das Ausschuss-Prinzip

Der Gemeinderat gliedert sich in Ausschüsse und Beiräte, um wichtige Sachfragen gründlicher zu besprechen und um die Arbeit des Gemeinderats zu erleichtern. In den Ausschüssen und Beiräten werden alle zu fassenden Beschlüsse vorberaten und gegebenenfalls auch entschieden – falls sie in die Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses oder Beirats fallen. Zudem gibt es noch den Ältestenrat, der den Oberbürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Verlaufs der Verhandlungen im Gemeinderat berät.

Neben dem Ältestenrat gibt es sechs weitere beschließende Ausschüsse: den Verwaltungsausschuss (VA), den Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA), den Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA), den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen (WA), Krankenhausausschuss (KA) und den Jugendhilfeausschuss (JHA) mit je 16 Mitgliedern aus dem Gemeinderat.

In den beratenden Ausschüssen werden diejenigen Themen vorberaten, die anschließend in den dafür zuständigen Auschüssen des Gemeinderats beschlossen werden. Zur Vorberatung kann der Gemeinderat Unterausschüsse berufen.


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