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8. April 2015
Die Landesregierung hat am 3. März 2015 eine Rechtsverordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze zur Anhörung freigegeben. Mit der Kappungsgrenze werden Mieterhöhungen bei Bestandsmietern generell auf 20 % innerhalb von drei Jahren gedeckelt. Eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % können die Länder per Rechtsverordnung dort vorgeben, wo die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Die Landesregierung stellt mit der Rechtsverordnung fest, dass ein solcher angespannter Mietwohnungsmarkt in Stuttgart gegeben ist. Die Stadt Stuttgart soll nun zu dieser Rechtsverordnung Stellung nehmen. Dabei soll die Stadt unter anderem erklären, ob sie die Auffassung der Landesregierung, in Stuttgart läge ein angespannter Mietwohnungsmarkt vor, teilt und ob sie diese Angespanntheit für das ganze Stadtgebiet oder nur für Teile des Stadtgebietes feststellt.
Unserer Ansicht nach drückt sich die Stadtverwaltung seit Jahren um eine klare Aussage zur Situation auf dem Mietwohnungsmarkt in Stuttgart herum. Sowohl die Diskussionen um eine Satzung gegen leer stehende Wohnungen als auch die jüngste Vorlage zur Zeitstufenliste Wohnen belegen dies leider eindrucksvoll. Die Rechtsverordnung der Landesregierung und die erforderliche Stellungnahme der Stadtverwaltung bieten nun eine gute Gelegenheit, um von Seiten der Stadt Klarheit zu schaffen.
Wir beantragen deshalb: