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14. April 2015
Der Gemeinderat ist in der Regel sehr großzügig mit der Verwaltung, was die Einhaltung der Beantwortungsfristen nach § 27 der Geschäftsordnung betrifft, aber irgendwann hört die Geduld auf. Durch lange Verzögerung mag sich zwar manches von selbst erledigen, manches an Aktualität einbüßen, aber erledigt ist die Anfrage bzw. der Antrag dadurch noch lange nicht.
Wir vermissen folgende Antworten und bitten um Beantwortung bzw. Stellungnahme:
Zur freundlichen Erinnerung:
Die Geschäftsordnung des Gemeinderat regelt:
Beantwortung grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen, bei mehreren beteiligten Referaten 6 Wochen, ansonsten Zwischennachricht.