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Anträge Dezember 2014


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Qualität braucht Raum: Wie ist aktuell der Sachstand beim Raumbedarf bestehender Gemeinschaftsschulen und der Zeitplan zur Behebung?

5. Dezember 2014

In den Vorlagen zur Antragsstellung für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen wurde von der Schulverwaltung bisher immer vermerkt, welche baulichen Maßnahmen für diese neue Schulform, die auch inklusives Arbeiten einschließt, erforderlich sind. Mittlerweile gibt es in Stuttgart mit der Elise von König Schule, der Altenburgschule, der Anne Frank Schule und der Körschtalschule vier Standorte von Gemeinschaftsschulen – weitere werden folgen. Bei allen vier Schulen gibt es noch zu schaffenden Raumbedarf. Über zeitliche Planungen zur Behebung und Umfang besteht dabei nicht immer Klarheit, zumal mit der Begründung „Warten auf die Raumvorgaben des Landes“ auch bereits Machbarkeitsstudien und Umgestaltungen zurückgestellt wurden, wie dies etwa für die Altenburgschule der Fall ist. Der bestehende Bedarf führt für einzelne betroffene Schulen immer wieder zu Gemeinderatsanfragen und Debatten in den örtlichen Bezirksbeiräten. So zuletzt zur Essenssituation an der Anne Frank-Schule (Antrag 30/2014) und zur Situation der Körschtalschule (Bezirksbeirat Plieningen am 17.11.2014). Wir sind der Ansicht, dass vor weiteren standortbezogenen Anfragen und Anträgen es nun hilfreich wäre für die bereits laufenden Gemeinschaftsschulen einen aktuellen Überblick über noch zu schaffende Um- und Erweiterungsbauten zu erhalten, der auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann und der einen Zeitplan beinhaltet.

Wir beantragen deshalb:

  1. Die Verwaltung erstellt für die genannten Schulen eine Bedarfsauflistung, die auch die noch zu leistenden (Planungs-)schritte sowie den vorgesehenen Zeitplan zur Behebung der räumlichen Defizite beinhaltet.
  2. Angesichts diverser Bedarfsfeststellungen und der Tatsache, dass in einigen Fällen Interimsmaßnahmen notwendig sein werden, bitten wir auch um standortbezogene Darstellung von Zwischenmaßnahmen, wie dies z.B. in der Beantwortung des Antrags 30/2014 zur Anne Frank Schule bereits ausführlich geschehen ist.
  3. Auskunft darüber, wie sich die Vorgaben des Landes bzgl. Raumprogramm für Gemeinschaftsschulen zwischenzeitlich entwickelt haben und wie ggf. „förderunschädlich“ hier vom Schulträger Stadt schneller gebaut werden kann.
 

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