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12. Dezember 2014
Bei der Vergabe der Schülerbeförderung für die Jahre 2013 – 2017 wurde auf Nachfrage versichert, dass die Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) Baden Württemberg entsprechend der Gesetzeslage beachtet werden. Das Gesetz trat am 1.7.2013 in Kraft, der Zuschlag für die Ausschreibung wurde am 29.6.2013 erteilt.
Wir fragen deshalb, wie die Einhaltung des Gesetzes gewährleistet wird.