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18. Dezember 2018
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Es gibt einen nicht nachvollziehbaren Unterschied bei der Eingruppierung von Architekten und Bauingenieuren beim Hochbauamt in den Sachgebieten 65-2.1 und 65-2.2, je nachdem ob man für Neubau oder Bestandsentwicklung und Bauerhaltung zuständig ist.
Dies führt dazu, dass sich für Bestandsentwicklung und Bauerhaltung eingestellte Architekten und Bauingenieure möglichst schnell Richtung Neubau weg bewerben. Die schlechtere Bezahlung ist aus unserer Sicht bei den komplexen Aufgaben in der Bauentwicklung und Bauerhaltung nicht mehr nachvollziehbar und muss durch eine Höhergruppierung behoben werden.
Wir beantragen die Höhergruppierung von 8 Stellen: