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Anträge Februar 2015


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Schließung der Stapf-Klink – Sicherstellung des Angebots

6. Februar 2015

Stuttgart braucht ein qualifiziertes und ausreichendes Angebot für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch. Die Klinik Stapf führte im Jahr ca. 2200 Abbrüche durch. Das entspricht jeder 5. Frau in Baden-Württemberg, die abgebrochen hat.

Wir fordern eine Schwerpunktpraxis, denn nur dort wird den Frauen ein geschützter Raum geboten, in dem sie Frauen in ähnlicher Lage begegnen und das Personal auf das Thema Schwangerschaftsabbruch eingestellt ist. Es geht also nicht nur um medizinische, sondern auch psychologische und menschliche Qualität sowie um respektvolle Behandlung und Betreuung.

Dieses Angebot muss auch Frauen außerhalb Stuttgarts zur Verfügung stehen, die es vorziehen in der anonymen Großstadt statt beim Gynäkologen vor Ort abzubrechen. Wir befürchten eine Versorgungslücke. Die vergleichbare aber viel kleinere Praxis in Ludwigsburg (1500 Abbrüche im Jahr) wird den zusätzlichen Bedarf nicht decken können.

Wegen der Sensibilität des Themas braucht es auch den Schutzraum einer eigenständigen Klinik oder Abteilung, um die Anonymität zu wahren. Auch ist es schwer zumutbar, dass Frauen mit Abbrüchen mit Gebärenden zusammentreffen müssen.

Die Frauenklinik (Klinikum) führt keine ambulanten Abbrüche durch. Weder nach Beratungsregelung bis zur 12. Schwangerschaftswoche (SSW) noch mit medizinischer Indikation nach der 12. SSW. Frauen, die einen Abbruch machen wollen, müssen dieses Kind unter Wehen stationär auf die Welt bringen. Dies bedeutet für viele Frauen eine unzumutbare Härte. Bisher konnten Sie wählen, ob sie stattdessen einen ambulanten Abbruch in Narkose in der Stapf-Klinik machen wollten. Ab sofort haben sie in Stuttgart keine Wahl mehr.

Es gibt für Schwangerschaftsabbrüche in Baden-Württemberg keine Standards, die sicher wichtig wären um auch in Zukunft die Qualität sicherzustellen und die Frauen zu schützen.

Wir beantragen:

Die Verwaltung sucht nach geeigneten Räumlichkeiten und bietet diese für eine Schwerpunktpraxis an.

 

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