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Anträge Januar 2016


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Feinstaubalarm: Die Hoffnung stirbt zuletzt – vorher darf aber gehandelt werden!

29. Januar 2016

Wir beantragen:

Im ersten Quartal 2016 soll im UTA berichtet werden, welche Auswirkungen, die ab 2018 geplanten verbindlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte bei Feinstaubbelastung, auf ÖPNV und Individualverkehr haben.

In Hinblick auf den notwendigen zeitlichen Vorlauf interessieren uns dabei besonders folgende Fragen:

  • Welche Schritte sind erforderlich, um die Umsetzung eines Fahrverbots 2018 realisieren zu können?
  • Welche Maßnahmen müssen jetzt veranlasst werden, um sicher zu stellen, dass ein erhöhtes Fahrgastaufkommen im ÖPNV verkraftet werden kann?
  • Welche konkreten Planungen sind notwendig, um die Pendler am Rand der Umweltzone „abzuholen“? (Parkierung, Haltestellen, E-Taxi-Standorte …)
  • Mit welchen Kosten ist – überschlägig – zu rechnen und wie wird die Finanzierung sichergestellt?

Begründung:

Die Hoffnung stirbt zuletzt und auch wir glauben an eine Einsicht zur Verhaltensänderung bei Feinstaubalarm.

Wir stellen uns aber die Frage: Ist die Stadt auf den erhöhten Ansturm bei Feinstaubalarm auf ÖPNV und Parkmöglichkeiten am Kesselrand eingerichtet?

Spätestens 2018 müssen die notwendigen Maßnahmen fertig sein, um Fahrverbote auch durchsetzen zu können. Und genaugenommen müssten wir jetzt schon mit attraktiven Angeboten werben, um den gewünschten Ansturm aufzunehmen. Das zeigen die Feinstaubwerte der letzten Tage – auch ohne Feinstaubalarm.

 

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