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Anträge Mai 2015


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Sozialmietwohnungen erhalten und neu schaffen: Genossenschaften als Partner

22. Mai 2015

(Gemeinsamer Antrag von CDU, Grünen und SPD)

Beim Amt für Liegenschaften und Wohnen waren Ende 2014 über 2.015 Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gemeldet, die als Not- und Dringlichkeitsfälle eingestuft sind. In den letzten fünf Jahren ist diese Zahl deutlich angestiegen (2010: 1.448). Gleichzeitig konnten weniger Wohnungen vergeben werden, weil die Fluktuationsrate geringer geworden ist (2014: 7,3 Prozent / 2007: 9,6 Prozent) und weil dem Amt weniger Soziale Mietwohnungen zur Belegung zur Verfügung stehen. Das hat damit zu tun, dass viele Belegungsbindungen an öffentlich geförderten Wohnungen je nach Förderdauer regulär auslaufen oder das Belegungsrecht durch die vorzeitige Ablösung von Darlehen von den ehemals gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften quasi zurückgekauft wird.

Das Amt für Liegenschaften und Wohnen hatte Ende 2014 an 18.342 Mietwohnungen ein Belegungsrecht. Davon entfällt ein erheblicher Anteil von rund 4.830 Wohnungen auf die Mitglieder im Verband der ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (mehrheitlich örtliche Genossenschaften) sowie 7.208 Wohnungen auf die SWSG, bei der noch 5.704 Wohnungen aufgrund von Erbbaurechtsverträgen an nicht (mehr) geförderten Wohnungen hinzukommen, und 599 auf stadteigene Wohnungen. Im Jahresbericht Wohnungswesen 2014 wird nun prognostiziert, dass bis 2020 jährlich rund 468 solcher Wohnungen aus der Bindung fallen werden, jedoch nur 248 neu dazu kommen werden.

Vorrangiges Ziel muss es daher sein, dass es der Landeshauptstadt gelingt, die Belegungsbindungen an den vorhandenen Sozialwohnungen zu halten und sich diese möglichst für die nächsten 20 Jahre zu sichern, damit für Menschen, die sich auf dem allgemeinen – eher hochpreisigen – Wohnungsmarkt aufgrund eines niedrigen Einkommens nicht selbst mit Wohnraum versorgen können, eine verlässliche Anzahl von durch die Stadt belegbaren Wohnungen zur Verfügung steht.

Dazu muss Klarheit darüber geschaffen werden, welche Landesmittel zur Nachsubventionierung zur Verfügung stehen, ob die Bedingungen zum Abruf der Mittel für die Wohnungsgesellschaften auch attraktiv sind und ob ggf. eine städtische Mitfinanzierung erforderlich ist, und falls ja, in welche Höhe.

Allerdings haben uns viele Gespräche mit den ehemals gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften gezeigt, dass sie der Frage der weiteren Zurverfügungstellung von belegungsgebundenen Wohnungen eher reserviert gegenüberstehen, und dass es am Geld alleine nicht hängt. Sie suchen Entwicklungsmöglichkeiten auf ihren eigenen Grundstücken und wollen bei der Vergabe von städtischen Neubauflächen berücksichtigt werden, um auch wieder außerhalb ihres Bestandes bauen zu können. Unter gewissen Vorbedingungen im Zusammenhang mit der Verlängerung der Belegungsrechte könnte man hier eine Win-Win-Situation für beide Seiten erreichen.

Wir meinen, dass sich die Interessen der Stadt und diejenigen der ehemals gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften eigentlich treffen müssten, denn wenn die hier ansässigen Wohnungsgesellschaften mehr in den Wohnungsbau investieren wollen, und sie auch dafür bekannt sind, dass sie eher günstigen Wohnraum schaffen, dann wird dies auf den angespannten Stuttgarter Wohnungsmarktes eine dämpfende Wirkung haben und entlastend wirken.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung stellt dar,

  1. welche Mittel das Land für die Nachsubventionierung von Sozialwohnungen mit städtischem Belegungsrecht und Mietpreisbindung bereit stellt, inwiefern diese für die Wohnungsgesellschaften attraktiv sind und welche städtische Mitfinanzierung ggf. notwendig wäre, um die bisher noch vorhandenen Belegungsrechte an diesen Wohnungen für die nächsten 25 Jahre zu erhalten;
  2. unter welchen Bedingungen die in der Liste für den geförderten Wohnungsbau angeführten Flächen zur Bebauung 2016 (GRDrs 68/2015, Anlage 2), für die noch kein Bauträger gefunden wurde, sowie die zur Bebauung 2017angegebene Fläche AWS Türlenstraße den im Verband der ehemals gemeinnützigen Wohnungsgesellschaften organisierten Genossenschaften angeboten und nach einem einfachen, schnellen Verfahren vergeben werden können.
 

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