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Anträge November 2014


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Nachgehakt: Gute Bildungschancen – auch für Zuwanderer- und Flüchtlingskinder

4. November 2014

Mit unserem Antrag 105/2014 „Gute Bildungschancen auch für Kinder zuwandernder und geflüchteter Familien“ haben wir bereits am 25. März beantragt, Berichte und Maßnahmenvorschläge für die Begleitung dieser Kinder und der beteiligten Schulen und Ausbildungsstellen vorzulegen. Ziel der SPD-Fraktion ist es, diesen Kindern mit Betreuung und Bildung eine Zukunftsperspektive zu sichern.

Am 6.5. wurde unser Antrag erstmals in der Schulbeirats-Sitzung aufgerufen und eine Erstinformation zu den aktuellen Problemstellungen gegeben. Aus dem Protokoll dieser Sitzung ist ersichtlich, dass der vielfache Handlungs- und Unterstützungsbedarf damit noch nicht geschaffen ist. Es sind zudem noch vertiefte Absprachen mit dem Land zu treffen. Anschließend hat sich am 14.7. der Jugendhilfeausschuss mit den Themen vorschulische Bildung und berufliche Bildung von Jugendlichen mit zum Teil im Herkunftsland begonnener Ausbildung befasst. Laut Protokoll dieser Sitzung gäbe es nur in Plieningen und Zazenhausen Probleme mit der Versorgung von Flüchtlingskindern in den bestehenden Kitas. Zu den Jugendlichen im Ausbildungsalter heißt es lediglich „dieser Zielgruppe müsse ein Weiterkommen ermöglicht werden“.

Mit diesem Ergebnis gilt unser Antrag in der Verwaltungsdatenbank als erledigt. Für uns unverständlich, denn weder wurden bisher konkrete Maßnahmen vorgelegt, noch wurde über den in unserem Antrag genannten Personenkreis der EU-Zuwanderer – der andere rechtliche Vorgaben hat – geredet. Dies ist mehr als unbefriedigend und im Hinblick auf die erforderlichen Unterstützungsleistungen nicht zielführend. In den derzeit zur zweiten Tranche zur Flüchtlingsunterbringung (GRDrs 667/2014) beratenden Bezirksbeiräten wird auf entsprechende Rückfragen schnell deutlich, dass besondere Hilfestellungen noch nicht entwickelt wurden.

So war am 22.10. im Bezirksbeirat Bad Cannstatt die Rede von kindergartenähnlicher Betreuung in den Unterkünften, und beim Thema Schulen wurde auf mehr Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) verwiesen. Beides stellt aber im Sinne gelingender Integration keine Lösung dar und bringt auch keine Entlastung für die aufnehmenden Schulen. In der am 10.11. zur Beratung im Jugendhilfeausschuss vorliegenden GRDrs 771/2014 „Jahresbericht zur Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Stuttgart“ findet sich auch kein Hinweis zur Versorgung der zunehmenden Zahl von Flüchtlingskindern, sehr wohl aber stadtbezirksbezogene Feststellungen, wo die Versorgung der hier schon lebenden Kinder noch schwierig ist. Das betrifft auch Orte mit Systembauten und einer höheren Zahl an Kindern aus der EU-Binnenwanderung.

Wir beantragen daher erneut:

  1. Die einzelnen Fragestellungen unseres Antrages 105/2014 werden weiter bearbeitet. Die Verwaltung berichtet über bisher erfolgte Verhandlungen und Zwischenschritte und macht Vorschläge, wie generell bei der Integration sowie gezielt bei den einzelnen Unterkünften geholfen werden kann.
  2. Die Betreuungssituation für Kinder und Jugendliche wird zu jeder einzelnen neuen Unterkunft gesondert dargestellt: Wie und wo werden z.B. Kindergartenkinder betreut? Welche flankierenden Maßnahmen gibt es für den Freizeitbereich, z.B. durch Vereinbarungen mit Aktivspielplätzen und Jugendfarmen? Die GRDrs 771/2014 wird um eine Darstellung der Kita-Angebote für den Flüchtlingsbereich ergänzt und im JHA und SGA vorgelegt.
  3. Die Verwaltung berichtet: Was wurde bisher mit dem Land für die Schulen an Entlastung vereinbart, die durch Aufnahmen vieler Kinder besonders gefordert sind? Welche Entlastungen erfahren die Schulleitungen im Verwaltungsbereich bei der Aufnahme von mehr Flüchtlingskindern?
  4. Die Verwaltung berichtet: Welche Überlegungen und Programme sind für jugendliche Flüchtlinge am Übergang zu Ausbildung und Beruf angedacht? Was wurde bisher mit den Trägern der Jugendberufshilfe dazu vereinbart? Was ist an beruflichen Schulen als Einstiegszenario angedacht? Gibt es zu diesem Thema bereits Kontakte mit der Kreishandwerkerschaft, der IHK und Betrieben? Und zudem: Welche Beschlüsse des Gemeinderates braucht es für notwendige Maßnahmen?
 

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