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Anträge November 2014


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Mitarbeiterbeteiligung nutzen – Belastungen vermeiden

3. November 2014

Die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Viele Untersuchungen zeigen, dass mitbestimmte Unternehmen einen Vorteil – insbesondere bei Veränderungsprozessen – haben. Für Stuttgart war es im Krisenzeitraum 2008/2009 ein Glücksfall, dass vor allem in den Betrieben der Automobilindustrie schnell Lösungen auf Augenhöhe zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erarbeitet werden konnten und somit eine Entlassungswelle verhindert und der Grundstein zum anschließenden Aufschwung gelegt wurde. Dieses gemeinsame Vertrauensverhältnis ist
nicht in der Krise geboren worden, sondern über Jahre gewachsen.

Es ist sehr erfreulich, dass die Landesregierung diese positiven Elemente der Betriebsverfassung durch die Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes für die Landes- und kommunale Ebene nutzbar macht. Für diese Beteiligung benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Freistellungen von ihrer bisherigen Arbeit, auch hier gibt das neue Landespersonalvertretungsgesetz einen sinnvollen Rahmen vor. Eine gute Mitarbeitervertretung und -beteiligung zahlt sich mittel- und langfristig aus, auch wenn bei der Einführung zunächst höhere Kosten entstehen.

Eine Verteilung der Arbeitsaufgaben bei Freistellung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters auf den Rest der Kolleginnen und Kollegen in der Abteilung oder im Bereich scheidet aus dem Aspekt der Fürsorge des Arbeitgebers aus. Durch eine solche Umverteilung würde Druck auf die Personalrätinnen und Personalräte aufgebaut werden, auf gesetzliche Vorgaben zu verzichten. Eine moderne Verwaltung des 21. Jahrhunderts sollte alles unterlassen, was den Betriebsfrieden stören kann.

Die Ermächtigung aus dem Jahr 2000 beschreibt einen gut gangbaren und gesetzeskonformen Weg.

Wir beantragen:

  • Die Stadtverwaltung ändert die Beschlussvorlage 671/2014 insoweit, dass neben der Neuschaffung von 3 Stellen beim GPR für die Neuschaffung der Stellen der örtlichen Personalräte – gemäß den Freistellungszahlen des Landespersonalvertretungsgesetzes – die Ermächtigung des Jahre 2000 angewandt wird.
 

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