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6. September 2015
Im SGB II sind unter besonderen Voraussetzungen Darlehen an die Leistungsempfänger möglich. Zum Beispiel kann ein Darlehen für eine Mietkaution oder sonstige „unabweisbare Bedürfnisse“ wie einem neuen Kühlschrank, einem Bett oder einer Waschmaschine gegeben werden. Dieses Darlehen wird durch Einbehalt von 10 % des Regelsatzes bei den Auszahlungen durch das Jobcenter getilgt. Jetzt kommt es vor, das zum Beispiel neben einem Darlehen zur Bezahlung einer Mietkaution weitere Darlehen zum Beispiel für einen dringenden Ersatz eines Kühlschrankes laufen. Diese Darlehen werden – wohl nach gängiger Praxis des Jobcenters – bis zu einer Höhe von 30 % nebeneinander getilgt und damit die Auszahlung des Regelsatzes um 30 % gekürzt. Wir halten eine Tilgungsrate von über 10 % für zu hoch.
Wir beantragen:
Das Jobcenter berichtet in der nächsten Sitzung des WA über die Vorgehensweise.
Ferner beantragen wir die Tilgungsrate auf maximal 10 % des Regelsatzes zu begrenzen und ggf. die Tilgungszeit zu verlängern.