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Anträge September 2015


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Wahlfreiheit auch für die Familien der Oberen Neckarvororte: Die Steinenbergschule soll Gemeinschaftsschule werden!

30. September 2015

(Gemeinsamer Antrag von SPD und Grünen)

Wir beantragen:

  1. Im Beschlussantrag werden die Ziffern 2 und 3 dahingehend abgeändert, dass statt der von der Verwaltung vorgesehenen Neugründung eines Gymnasiums, beim Land die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule beantragt wird.
  2. Dieser abgeänderte Beschlussantrag wird in den weiteren befassten Ausschüssen sowie in der Vollversammlung am 29.10.2015 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:

Nicht erst seit Auslaufen der Werkrealschule Steinenberg wird in den gesamten Oberen Neckarvororten der Wunsch nach Einrichtung einer Gemeinschaftsschule (GMS) thematisiert. Bereits vor zwei Jahren wurde ein Antrag der Wilhelmsschule in Wangen vom Schulverwaltungsamt abgelehnt.

Mit dem offenen Brief vom 14.9.2015 des Elternbeirats der Steinenbergschule an Frau Dr. Eisenmann wird der Wunsch nach einer GMS nochmals unterstrichen. Ein Wunsch, der in zwei Bezirksbeiräten der Oberen Neckarvororte einstimmig unterstützt wird. Zum Teil stehen zwar Beschlüsse noch aus, Zustimmung ist aber signalisiert.

Der Beschlussantrag der Verwaltung für ein Gymnasium überrascht, da sich keiner der vier Bezirksbeiräte für ein neuzugründendes Gymnasium ausgesprochen hat. Man sieht vor Ort die Gemeinschaftsschule als Stadtteilschule, die geeignet ist, alle Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten und Begabungen zu fördern und ihnen längere Schulwege zu ersparen. Die derzeitigen und die geplanten Gemeinschaftsschulen in der Stadt sind für Schüler aus den Oberen Neckarvororten nur unter Inkaufnahme langer Schulwege und ungünstiger ÖPNV-Anbindungen zu erreichen.

Die Bezirksbeiräte vor Ort wünschen sich eine (Gemeinschafts-)Schule mit Sekundarstufe II. Eine Sekundarstufe II ist aber auch bei der Neugründung eines Gymnasiums nicht selbstverständlich gegeben. Schwierigkeiten im Aufbau und nicht gesicherte Annahme eines Gymnasiums durch die Elternschaft lassen lediglich - aus Sicht der Antragsteller - ein Progymnasium ohne Oberstufe zu.

Die beiden benachbarten Gymnasien haben bekanntermaßen die Führung von Außenstellen abgelehnt. Beide Schulen haben aber ihre Bereitschaft bekundet, beim Aufbau einer Gemeinschaftsschule und vor allem bei dem Betrieb der Sekundarstufe II Unterstützung zu leisten.

Insgesamt sind dies alles Aussagen und Voraussetzungen, die für eine Gemeinschaftsschule positiv sind und Beachtung finden sollten. Die in den Stadtteilen gewünschte Wahlfreiheit zwischen Gymnasium, Realschule, Gemeinschaftsschule und Werkrealschule ist im benachbarten Esslingen bereits gegeben.

Dort haben sich im neuen Schuljahr 2015/2016 23,3% der Eltern für eine Gemeinschaftsschule entschieden. Umgerechnet auf die Kinderzahl in den Oberen Neckarvororten wären das 80 Kinder pro Jahrgang. Eine bei dieser Prozentzahl gegebene dreizügige GMS hat die Möglichkeit, mit dem erfolgreichen Betrieb der neunten Klasse einen Antrag auf die Sekundarstufe II zu stellen.

 

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